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Vorlage - GHE/2023/022 BV
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Sachverhalt:
Zwischen der Samtgemeinde Sottrum und den Mitgliedsgemeinden bestand bisher eine Vereinbarung über die Zahlung von Infrastrukturzuschüssen für Wohngebiete und der „Zentralen Abwasserbeseitigungsanlage“.
Die Vereinbarung über den Infrastrukturzuschuss für die „Zentrale Abwasserbeseitigungsanlage“ ist mit einer Neukalkulation des Kanalbaubeitrages ausgelaufen.
Um weiterhin einen Infrastrukturzuschuss für Schulbaumaßnahmen erheben zu können, ergab sich für die Samtgemeinde damit die Notwendigkeit, eine neue Vereinbarung für den verbleibenden Infrastrukturzuschuss für „Schulen“ zu erstellen. Dieser Infrastrukturzuschuss wurde neu berechnet und angepasst.
Der Infrastrukturzuschuss soll von den Gemeinden als Folgelast übernommen werden und dient als Zuschuss für den Bau, Umbau, bzw. die Erweiterung von Schulen innerhalb der Samtgemeinde Sottrum.
Für die Neuberechnung ist ein fiktiver Kostenkennwerte pro Schüler je m² Bauplatz zu ermitteln. Das „Baukosteninformationszentrum Deutscher Architekten“ (BKI) bietet dazu Objektdaten für "Allgemeinbildende Schulen", die zur nachstehenden Berechnung des Folgekostenbeitrages führen:
- Aufwand pro Schüler nach BKI (Stand 2022) 23.955,00 €
- incl. Preissteigerung (5 Jahre, je 3%) 27.770
- 41 € x Regionalfaktor nach BKI (0,767 €) 21.299,90 €
- davon 1/3 7.099,97 € geteilt durch Ø Größe eines Baugrundstücks von 800 m²
- = 8,87 €/m²
Die Samtgemeinde Sottrum bietet den Mitgliedsgemeinden den in der Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung über die Zahlung eines Infrastrukturzuschuss für Wohnbaugebiete an. Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2028.
Die Gemeinde Hellwege schließt mit der Samtgemeinde die im Entwurf vorgelegte Vereinbarung über die Zahlung eines Infrastrukturzuschusses für Wohnbaugebiete ab. Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2028.
Wolfgang Harling