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Vorlage - GHE/2023/021 BV  

Betreff: Anpassung der Benutzungsgebühren für das Heimat- und Kulturhaus
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
23.10.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hellwege
25.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Samtgemeindeverwaltung hat nach Rücksprache mit dem Finanzamt nach den Sommerferien nach längerer Prüfung mitgeteilt, dass die Gemeinde Hellwege bereits in diesem Jahr dazu verpflichtet ist, bei der Erhebung der Benutzungsgebühren für das Heimat- und Kulturhaus (HuK) auch den Mehrwertsteuersatz von 19 % in Rechnung zu stellen. Da die Mehrwertsteuer bisher nicht erhoben wurde, wird die Gemeinde damit Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2023 erzielen.

Es empfiehlt sich daher, die Benutzungsgebühren ab dem Haushaltsjahr 2024 anzupassen. 

 

Bisher hat die Gemeinde für die Vermietung des HuK an Privatpersonen r einen Tag folgende Nutzungsgebühren erhoben:

 

Hellweger Bürger:   250,00 €

Auswärtige Nutzer:    300,00 €

 

r Feiern in den Abendstunden, die erst nach Mitternacht enden, erhöht sich der Tagessatz nicht.

 

Wird das HuK für mehrere Tage gemietet, dann wird für den ersten Tag die volle Nutzungsgebühr erhoben und für jeden weiteren Tag eine um 50 % geminderte Nutzungsgebühr erhoben. 

 

Ich schlage vor, dass ab dem 01.01.2024 folgenden Nutzungsgebühren erhoben werden: 

 

Hellweger Bürger:    300,00 €

Auswärtige Nutzer:  400,00 €

 

r Feiern in den Abendstunden, die erst nach Mitternacht enden, erhöht sich der Tagessatz nicht.

 

Wird das HuK für mehrere Tage vermietet, dann wird für den ersten Tag die volle Nutzungsgebühr erhoben und für jeden weiteren Tag eine um 50 % geminderte Nutzungsgebühr erhoben. 

 

 

 

 

Wird nur der Teilbereich vor der Theke vermietet, vermindern sich die Tagessätze:

 

Hellweger Bürger:     200,00 €

Auswärtige Nutzer:   300,00 €

 

Hinweis:

Es werden unterschiedliche Benutzungsgebühren für Hellweger Bürger und auswärtige Nutzer erhoben, weil die Kosten für die Unterhaltung des durch die Benutzungsgebühren bei weitem nicht gedeckt werden können. Die Mindereinnahmen müssen über Steuereinnahmen von den Hellweger Bürgern finanziert werden.


 



Die Gemeinde Hellwege erhebt ab dem 01.01.2024r die Vermietung des Heimat- und Kulturhaues an einem Tag folgende Nutzungsgebühren:

 

Hellweger Bürger:    300,00 €

Auswärtige Nutzer:  400,00 €

 

r Feiern in den Abendstunden, die erst nach Mitternacht enden, erhöht sich der Tagessatz nicht.

 

Wird das HuK für mehrere Tage vermietet, dann wird für den ersten Tag die volle Nutzungsgebühr erhoben und für jeden weiteren Tag eine um 50 % geminderte Nutzungsgebühr erhoben. 

 

Wird nur der Teilbereich vor der Theke vermietet, vermindern sich die Tagessätze:

 

Hellweger Bürger:     200,00 €

Auswärtige Nutzer:   300,00 €

 

 

 

Wolfgang Harling