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Vorlage - GHE/2023/020 BV
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Sachverhalt:
Aufgrund eines Kalkulationsfehlers bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für 2023 (Rechengrundlage für die Ermittlung der Samtgemeindeumlage und Kreisumlage) ergibt sich eine Differenz zwischen dem geplanten Ansatz der Position Kreisumlage (611001.437210) und der tatsächlich erhobenen Kreisumlage.
Weiterhin wirkt sich der Kalkulationsfehler auch auf die Höhe der Samtgemeindeumlage aus.
Die neuen Ansätze führen gem. § 115 II 2. Und § 117 I, III, IV NKomVG zur Verpflichtung eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Die Mehrausgaben für die Kreisumlage und die Samtgemeindeumlage hätten zusammengenommen dazu geführt, dass die meisten Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sottrum ihre Ergebnishaushalte nicht mehr hätten ausgleichen können. Aus diesem Grunde wurde vom Rat der Samtgemeinde Sottrum wurde am 28.09.2023 beschlossen, dass der bisher festgelegte Hebesatz für die Samtgemeindeumlage in Höhe von 39,6 v. H. auf 33,5 v. H. herabgesetzt wird. Dieser Beschluss führt dazu, dass sich der Ansatz für die Samtgemeindeumlage für die Gemeinde Hellwege nicht erhöht, sondern um 17.800 € vermindert.
Die Gemeinde erzielt darüber hinaus Mehreinnahmen durch erhöhte Anteile an der Einkommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen und bei der Gewerbesteuer.
Bei der Überarbeitung der Ergebnis- und Finanzhaushalte sind Änderungen bei verschiedenen Produkten eingeplant worden, welche sich unterjährig ergeben haben.
In der Gesamtbetrachtung der Mehr- und Mindereinnahmen im Jahr 2023 kann die Gemeinde Hellwege das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes um 5.900 € auf insgesamt 6.100 € verbessern und damit weiterhin einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt den Erlass der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des geänderten Investitionsprogramms.
Wolfgang Harling