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Vorlage - SG/2023/204 BV-02 BV  

Betreff: Rathausbau - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe Rathausbau
Ausschuss für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung Vorberatung
26.10.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Organisationsentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-09-18- Kurzversion Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Vor- und Nachteilen  

Sachverhalt:

Die AG Rathaus hat am 05.10.2023 auf Basis der beigefügten Kurzübersicht zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beraten. Hintergrund dieser Betrachtung war die Kostenschätzung r den Wettbewerbsvorschlag, das Ergebnis des Baubestandsgutachtens für das Altgebäude und die investiven Herausforderungen im Bereich Schule und Feuerwehr, die die Samtgemeinde in den nächsten Jahren umzusetzen hat. Das Bausubstanzgutachten hat ergeben, dass eine Sanierung und dann Anbau des Siegerentwurfs nicht wirtschaftlich ist.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass seitens des Bundes für Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ein Zuschuss von 12,5 % bei max. förderfähigen Kosten je qm Nettogrundfläche von 3.000 Euro und max. Kosten je Vorhaben von 15 Mio. Euro gewährt wird.

 

Die Arbeitsgruppe hat einstimmig vorgeschlagen nach Abwägung aller Vor- und Nachteile,  das Rathaus an einem und zwar am bisherigen Standort nach Komplettabriss auf Grundlage des Wettbewerbsentwurfs in einem Zuge neu zu errichten. Das Bauen in zwei Bauabschnitten bei gleichzeitigem Betrieb des Rathauses im Altgebäude re auch bei einem Anbau nicht realistisch (Lärm, Staub). Dies gilt auchr einen separaten Neubau auf dem Grundstück Kirchstraße aufgrund des engen Zuschnitts und der damit einhergehenden zu geringen Baufläche. Die Variante ist daher verworfen worden.

 

r das Bauvorhaben soll das ro Ostervold0Schmidt aus Weimar (Wettbewerbsgewinner)  mit der Planung beauftragt werden.

 

Mit dieser Empfehlung geht einher, dass das Rathaus komplett geräumt werden muss und die die Verwaltung während der Bauphase übergangsweise unterzubringen ist.  Die Verwaltung wird daher beauftragt, Übergangsszenarien zu entwickeln.

 


  1. Für den Rathausbau wird die Variante 1 b des Büros Osterwold 0 Schmidt gemäß

Wettbewerb als Komplettabriss und Ersatzneubau umgesetzt. Dazu wird die  Verwaltung beauftragt, mit dem Büro einen Vertrag für die Planungsphasen 1 3 abzuschließen.

  1. Das Büro Osterwold0Schmidt wird beauftragt, in beiden Bürotrakten das Raumkonzept aus dem Entwurf – Teil Neubau zu planen und dabei das Raumkonzept, die organisatorische Lage und die Erweiterungsmöglichkeiten darzustellen. Für die Außenoptik ist eine Variante darzustellen, die die jetzige Optik des Altbaus aufnimmt und eine weitere Variante auf Grundlage des Wettbewerbs. Die Lage des Gebäudes soll dabei unverändert wie bisher den Kantenschluss zur Straße bilden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bauphase Übergangsszenarien zu entwickeln.