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Vorlage - GS/2023/123 BV
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Sachverhalt:
- Der Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. hat mit Schreiben vom 23.08.2023 (Eingang am 28.08.2023) einen Antrag auf Zuweisung gemäß den Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports für die Anschaffung eines neuen Dressurvierecks für das Haushaltsjahr 2024 eingereicht.
Die Kosten betragen insgesamt 3.500,00 Euro brutto.
Gemäß den Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports beträgt gemäß 2.4 i. v. m. 4.4 der Zuschuss 25% der nachgewiesenen und zwendungsjähigen Kosten, maximal 500,00 Euro.
Berechnung:
3.500,00 Euro x 25 % =875,00 Euro
Mit Schreiben vom 10.10.2023 (Eingang am 11.10.2023) hat der Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. aufgrund von sehr langen Lieferzeiten einen Antrag auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn gestellt. Dieser wurde dem Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. mit Schreiben vom 12.10.2023 mit dem Hinweis, dass die Zustimmung keinen Anspruch auf die beantagte Förderung beinhaltet und eine evtl. Förderung frühestens nach Genehmigung des Förderantrages durch die entsprechenden politischen Gremien im Haushaltjahr 2024 erfolgt, gewährt.
- Mit E-Mail vom 27.10.2023 hat die Theatergruppe 11. August GbR, vertreten von Herrn Johannes Arnold, in Kooperation mit der Kulturinitiative Sottrum e.V. einen Antrag auf Bezuschussung des Theaterprojekts „Moritz, der Gefühlsexperte“ in Höhe von 2.000,00 Euro beantragt. Es sind 5 Vorstellungen in den Kindergärten und Grundschulen der Gemeinde Sottrum geplant.
Gemäß 2.5 i. v. m. 4.5 der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports sind die Durchführung von öffentlichen kulturellen, sozialen oder sportlichen Veranstaltungen im Gebiet der Gemeinde Sottrum förderfähig. Der Zuschuss beträgt 50 % des nachgewiesenen Defizits, höchstens jedoch 1.000,00 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch pro Antragsteller 2.000,00 Euro im Jahr.
Nach den Richtlinien und dem gemäß Antrag aufgeführten Defizit in Höhe von 2.000,00 Euro beträgt der Zuschuss für die Maßnahme höchstens 1.000,00 Euro.
(2.000,00 Euro Defizit x 50 % = 1.000,00 Euro)
Die Förderanträge sind gemäß Punkt 3 vor Durchführung der Maßnahme schriftlich an die Gemeinde zur richten. Die Anträge müssen bis zum 15.10. für Zuweisungen des folgenden Haushaltsjahres eingehen. Später eingehende Anträge werden erst für das übernächste Haushaltsjahr berücksichtigt. Da der Förderantrag erst am 27.10.2023 eingegangen ist, ist aus Sicht der Verwaltung dieser abzulehnen.
Im Haushalt Kostenstelle 281002.431800 (Zuschüsse an übrige Bereiche) wurde
bislang kein Ansatz für das Theaterprojekt vorgesehen. Der dort aufgeführte Ansatz
in Höhe von 1.000,00 Euro müsste bei einer Genehmigung des Antrages um den Zuschuss auf 2.000,00 Euro erhöht werden.
- Mit dem Schreiben vom 19.09.2023 (Eingang 19.10.2023) hat die Kulturinitiative Sottrum e.V. einen Antrag auf Bezuschussung für das kulturelle Rahmenprogramm für den Markt an der Wieste 2024 in Höhe von 1.500,00 Euro gestellt.
Die Förderanträge sind gemäß Punkt 3 vor Durchführung der Maßnahme schriftlich an die Gemeinde zur richten. Die Anträge müssen bis zum 15.10. für Zuweisungen des folgenden Haushaltsjahres eingehen. Später eingehende Anträge werden erst für das übernächste Haushaltsjahr berücksichtigt. Da der Förderantrag erst am 19.10.2023 eingegangen ist, ist aus Sicht der Verwaltung dieser abzulehnen. Hier kommt hinzu, dass eine finanzielle Untersützung der auftretetenden Gruppen (Bühnenprogramm) beim Markt an der Wieste aus dem vorhandenen Budget Marktwesen (Kostenstelle 573002.429100 – Ansatz 8.000,00 Euro) erfolgt.
Anlage(n):
- Antrag des Reitvereins Sottrum und Umgebung e. V. vom 23.08.2023
- Antrag des Reitvereins Sottrum und Umgebung e. V. vom 10.10.2023 auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn
- Antwortschreiben der Gemeinde Sottrum vom 12.10.2023 bzgl. des beantragten vorzeitigem Maßnahmenbeginns
- Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports
- Antrag der Theater 11. August GbR nebst Finanzierungsplan
- Antrag der Kulturinitiative für den Markt an der Wieste 2024
Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
- Dem Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. wird entsprechend der Richtlinie und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports (2.4 i. V. m. 4.4) für die Anschaffung eines neuen Dressurvierecks eine Zuweisung in Höhe von max. 500,00 Euro (Gesamtkosten: 3.500,00 Euro brutto x 25 % = 875,00 Euro) gewährt.
- Der Antrag der Theatergruppe 11. August GbR, vertreten von Herrn Johannes Arnold, in Kooperation mit der Kulturinitiative Sottrum e.V. ( 2.5 i. V. m. 4.5) für die Durchführung des Theaterprojekts „Moritz, der Gefühlsexperte“ auf Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 50% des nachgewiesenen Defizits höchstens jedoch 1.000,00 Euro wird aufgrund der verspäteten Antragsstellung abgelehnt.