Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2023/123 BV  

Betreff: Anträge auf Zuweisung gemäß den Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
20.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
11.12.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
18.12.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-08-23 Antrag Reitverein auf Zuweisung  
2023-10-10 Antrag Reitverein auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn  
2023-10-12 Schreiben der Gemeinde Sottrum an den Reitverein wg. vorzeitigem Maßnahmenbeginn  
Antrag der Theater 11. August GbR nebst Finanzierungsplan  
2023-10-12 Richtlinien und Verwaltungshandreichung  
Antrag Kulturinitiative Markt a. d. Wieste  

Sachverhalt:
 

  1. Der Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. hat mit Schreiben vom 23.08.2023 (Eingang am 28.08.2023) einen Antrag auf Zuweisung gemäß den Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports für die Anschaffung eines neuen Dressurvierecks für das Haushaltsjahr 2024 eingereicht.

 

 Die Kosten betragen insgesamt 3.500,00 Euro brutto.

 

 Gemäß den Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur  rderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports beträgt gemäß 2.4 i. v. m. 4.4               der Zuschuss 25% der nachgewiesenen und zwendungsjähigen Kosten, maximal               500,00 Euro.

 

 Berechnung:

 3.500,00 Euro x 25 %  =875,00 Euro

 

 Mit Schreiben vom 10.10.2023 (Eingang am 11.10.2023) hat der Reitverein Sottrum  und Umgebung e. V. aufgrund von sehr langen Lieferzeiten einen Antrag auf               vorzeitigem Maßnahmenbeginn gestellt. Dieser wurde dem Reitverein Sottrum und               Umgebung e. V. mit Schreiben vom 12.10.2023 mit dem Hinweis, dass die               Zustimmung keinen Anspruch auf die beantagte Förderung beinhaltet und eine evtl.               rderung frühestens nach Genehmigung des Förderantrages durch die               entsprechenden politischen Gremien im Haushaltjahr 2024 erfolgt, gewährt.

 

  1. Mit E-Mail vom 27.10.2023 hat die Theatergruppe 11. August GbR, vertreten von Herrn Johannes Arnold, in Kooperation mit der Kulturinitiative Sottrum e.V. einen Antrag auf Bezuschussung des Theaterprojekts „Moritz, der Gefühlsexperte“ in Höhe von 2.000,00 Euro beantragt. Es sind 5 Vorstellungen in den Kindergärten und Grundschulen der Gemeinde Sottrum geplant.

 

Gemäß 2.5 i. v. m. 4.5 der Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports sind die Durchführung von öffentlichen kulturellen, sozialen oder sportlichen Veranstaltungen im Gebiet der Gemeinde Sottrum förderfähig. Der Zuschuss beträgt 50 % des nachgewiesenen Defizits, höchstens jedoch 1.000,00 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch pro Antragsteller 2.000,00 Euro im Jahr.

 

Nach den Richtlinien und dem gemäß Antrag aufgeführten Defizit in Höhe von  2.000,00 Euro beträgt der Zuschuss r die Maßnahme chstens 1.000,00 Euro.

 (2.000,00 Euro Defizit x 50 % = 1.000,00 Euro)

 

 Die Förderanträge sind gemäß Punkt 3 vor Durchführung der Maßnahme schriftlich an  die Gemeinde zur richten. Die Anträge müssen bis zum 15.10. für Zuweisungen des               folgenden Haushaltsjahres eingehen. Später eingehende Anträge werden erst für das               übernächste Haushaltsjahr berücksichtigt. Da der Förderantrag erst am 27.10.2023               eingegangen ist, ist aus Sicht der Verwaltung dieser abzulehnen.

 

Im Haushalt Kostenstelle 281002.431800 (Zuschüsse an übrige Bereiche) wurde

bislang kein Ansatz für das Theaterprojekt vorgesehen. Der dort aufgeführte Ansatz

in Höhe von 1.000,00 Euro sste bei einer Genehmigung des Antrages um den Zuschuss auf 2.000,00 Euro erhöht werden.

 

  1. Mit dem Schreiben vom 19.09.2023 (Eingang 19.10.2023) hat die Kulturinitiative Sottrum e.V. einen Antrag auf Bezuschussung für das kulturelle Rahmenprogramm für den Markt an der Wieste 2024 in Höhe von 1.500,00 Euro gestellt.

 

Die Förderanträge sind gemäß Punkt 3 vor Durchführung der Maßnahme schriftlich an die Gemeinde zur richten. Die Anträge müssen bis zum 15.10. für Zuweisungen des folgenden Haushaltsjahres eingehen. Später eingehende Anträge werden erst für das übernächste Haushaltsjahr berücksichtigt. Da der Förderantrag erst am 19.10.2023 eingegangen ist, ist aus Sicht der Verwaltung dieser abzulehnen. Hier kommt hinzu, dass eine finanzielle Untersützung der auftretetenden Gruppen (Bühnenprogramm) beim Markt an der Wieste aus dem vorhandenen Budget Marktwesen (Kostenstelle 573002.429100 Ansatz 8.000,00 Euro) erfolgt.

 

Anlage(n):

 

-          Antrag des Reitvereins Sottrum und Umgebung e. V. vom 23.08.2023

-          Antrag des Reitvereins Sottrum und Umgebung e. V. vom 10.10.2023 auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn

-          Antwortschreiben der Gemeinde Sottrum vom 12.10.2023 bzgl. des beantragten vorzeitigem Maßnahmenbeginns

-          Richtlinien und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports

-          Antrag der Theater 11. August GbR nebst Finanzierungsplan

-          Antrag der Kulturinitiative für den Markt an der Wieste 2024

 



 


 

Dem Rat der Gemeinde Sottrum wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

 

  1. Dem Reitverein Sottrum und Umgebung e. V. wird entsprechend der Richtlinie und Verwaltungshandreichung der Gemeinde Sottrum zur Förderung der Kultur- und Heimatpflege und des Sports (2.4 i. V. m. 4.4) für die Anschaffung eines neuen Dressurvierecks eine Zuweisung in Höhe von max. 500,00 Euro (Gesamtkosten: 3.500,00 Euro brutto x 25 % = 875,00 Euro) gewährt.

 

  1. Der Antrag der Theatergruppe 11. August GbR, vertreten von Herrn Johannes Arnold, in Kooperation mit der Kulturinitiative Sottrum e.V. ( 2.5 i. V. m. 4.5) für die Durchführung des Theaterprojekts „Moritz, der Gefühlsexperte“ auf Bewilligung eines Zuschusses in Höhe von 50% des nachgewiesenen Defizits höchstens jedoch 1.000,00 Euro wird aufgrund der verspäteten Antragsstellung abgelehnt.

 

 

  1. Eine Förderung des Antrages der Kulturinitiative Sottrum e. V. für das kulturelle Programm während des Marktes an der Wieste wird aufgrund der verspäteten Antragsstellung abgelehnt.  Eine anteilige Kostenübernahme erfolgt über das Produkt Marktwesen, Kostenstelle: 573002.429100 – Ansatz: 8.000,00 Euro, im Rahmen des für den Markt zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets.