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Vorlage - SG/2023/225 BV  

Betreff: Mitgliedschaft im Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)
hier: Kostenerstattung durch die Mitgliedsgemeinden
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr Vorberatung
16.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Planung, Wirtschaft und Verkehr ungeändert beschlossen   
Samtgemeindeausschuss Entscheidung
07.12.2023    Sitzung des Samtgemeindeausschusses      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beispiel Kostenberechnung  
Bisherige Kostenerstattung ÖPNV  

Sachverhalt:
 

Durch die Aufgabenübertragung aller Mitgliedsgemeinden an die Samtgemeinde Sottrum war diese bereits im Jahre 1992 Mitglied im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und nachdem der Landkreis Mitte der 90er-Jahre zuständig für den straßengebundenen ÖPNV wurde im Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) geworden und zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr, wie es auch in der Hauptsatzung niedergeschrieben ist.

Seinerzeit wurde der ÖPNV neu geordnet und es bestand eine Unsicherheit hinsichtlich Aufgabenträgerschaften zulässigem Engagements der Gemeinden in diesem Bereich. Daher war zunächst auch vorgesehen, dass die anfallenden Kosten von der Samtgemeinde direkt mit den Mitgliedsgemeinden abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgte grundsätzlich analog zur Abrechnung der Samtgemeindeumlage.

 

Nun haben sich die Strukturen und die Aufgabenerledigung im ÖPNV etabliert. Aus den 90er-Jahren bleibt allein noch die Abrechnung der ÖPNV-Kosten mit den Mitgliedsgemeinden, die aus meiner Sicht nur noch einen Verwaltungsaufwand erzeugt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist jetzt angedacht, die Kosten ab diesem Jahr nicht mehr den Mitgliedsgemeinden in Rechnung zu stellen und stattdessen über die Samtgemeindeumlage zu finanzieren.

 

Die Kosten r die Mitgliedschaft belaufen sich jährlich auf rd. 18.500 , die auf die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Sottrum aufgeteilt worden sind. Eine Hälfte des Betrages hat die Gemeinde Sottrum übernommen. Die andere Hälfte wurde anteilig auf alle Mitgliedsgemeinden nach Steuerkraft aufgeteilt.

 

In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Sottrum bereits erklärt, auch weiterhin die Pflege der in ihrem Eigentum stehendenden Einrichtungen am Bahnhof (Bike and Ride, Pkw-Parkplätze usw.) in Sottrum zu übernehmen.

 

Zur Übersicht habe ich ein Beispiel einer Abrechnung mit den Mitgliedsgemeinden und die bisherige Berechung beigefügt.

 


 

Die Kosten für den ÖPNV werden ab 2023 nicht mehr gesondert mit den Mitgliedsgemeinden abgerechnet und im Rahmen der Samtgemeindeumlage finanziert.