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Vorlage - GRE/2023/043 BV
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Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Gemeinde Reeßum für das Haushaltsjahr 2015 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts ist beigefügt.
Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:
Der Jahresabschluss der Gemeinde Reeßum zum 31.12.2015 kann nach der pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) nur mit der Einschränkung des nicht vollständigen Nachweises des Bestandes der liquiden Mittel testiert werden.
Abgesehen von dieser Einschränkung vermittelt dieser Jahresabschluss auch unter nicht vollständiger Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Reeßum.
Der Rechenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung im Wesentlichen zutreffend dar.
Der Rat der Gemeinde Reeßum nimmt den vorgelegten Abschlussbericht des RPA für das Jahr 2015 zur Kenntnis und beschließt den Jahresabschluss 2015.