Ratsinformationssystem
Vorlage - GRE/2023/041 BV
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Sachverhalt:
Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 keine Bedenken.
Der Rat der Gemeinde Reeßum erteilt dem Bürgermeister für das Jahr 2014 die Entlastung.