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Vorlage - GS/2023/114 BV  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung inkl. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
25.09.2023 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
25.09.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Nachtrag 2023 Gemeinde Sottrum  

Sachverhalt:
Aufgrund eines Kalkulationsfehlers bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für 2023 (Rechengrundlage für die Ermittlung der Samtgemeindeumlage und Kreisumlage) ergibt sich eine Differenz zwischen dem geplanten Ansatz der Position Kreisumlage (611001.437210) und der tatsächlich erhobenen Kreisumlage. Dieser Minderansatz führt gem. § 115 II 2. Und § 117 I, III, IV NKomVG zur Verpflichtung eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan ist dieser Vorlage beigefügt.
 

Zusätzlich werden im Ergebnishaushalt Änderungen eingeplant, welche sich unterjährig ergeben haben. Im Investitionsprogramm und dazu korrespondierend im Finanzhaushalt werden einzelne Investitionsmaßnahmen nach 2024 übertragen, welche in 2023 nicht mehr begonnen werden können. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen der fiktiven Abschreibungen.
 


Der Rat der Samtgemeinde Sottrum beschließt den Erlass der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des geänderten Investitionsprogramms.