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Vorlage - GS/2023/110 MV
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Sachverhalt:
Die RWE Brise Windparkbetriebsgesellschaft mbH betreibt den Windpark Reeßum, der aus 2 Windenergieanlagen mit einer elektrischen Leistung von je 2000 kW besteht. Der Betreiber bietet der Gemeinde Sottrum zur finanziellen Beteiligung an dem Windpark einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 5 EEG 2023 an.
Rechtsgrundlage für die finanzielle Beteiligung
Anlagenbetreiber dürfen den betroffenen Gemeinden nach dem EEG 2023 durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung Beträge von 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde anbieten, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, was beim Windpark Reeßum der Fall ist (siehe Anlage Lageplan), ist die Höhe der angebotenen Zahlung pro Gemeinde anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises der Anlage von 2.500 Metern aufzuteilen.
Der Flächenanteil der Gemeinde Sottrum am Windpark Reeßum beträgt 7,11 %. Bei einer beispielhaften Jahresstromproduktion von 5.000.000 kWh beträgt die Ausschüttung an die Gemeinde Sottrum 711,00 € im Jahr (5.000.000 kWh x 0,0711 x 0,2 ct/kWh). Die jährliche Zahlung, die der Anlagenbetreiber zunächst für die nächsten 5 Jahre anbietet, erfolgt ohne jedwede Zweckbindung an die Gemeinde Sottrum.