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Vorlage - GS/2023/101 BV  

Betreff: Sottrum 2030 - Maßnahmenfahrplan - Horizont 2026
hier: Verkehrsentwicklung, Priorisierung der Maßnahmen
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sottrum 2030 Vorberatung
11.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sottrum 2030 geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
25.09.2023    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Verkehr Maßnahmen Übersicht  

Sachverhalt:
 

Das Maßnahmenpaket Verkehrskonzept“ beinhaltet vor allem die Auseinandersetzung mit der funktionalen und gestalterischen Wirkung der B75, die durch den Kernort führt.

Dieses Maßnahmenpaket wurde zusammen mit dem Planungsbüro SHP, welches das Verkehrsentwicklungskonzept erarbeitet hat, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgetragen, da diese sie Planungshoheit über die B75 besitzt.

Zu den Maßnahmen (1-7, siehe Anlage) hat die NLStBV nun Stellungnahme bezogen.

Diese lautet wie folgt:

 

Zu Punkt 1) Regelkonformer Ausbau Knotenpunkt (MIV2)

Von Seiten der NLStBV GB Verden spricht nichts gegen die Anpassung der Linksabbiegerspuren im Zuge der B 75, jedoch sehen wir hier derzeit keinen Handlungsbedarf, sodass die Kosten von der Gemeinde zu tragen wären. Sofern Sie diese Anpassung der Markierungen und ggf. der Beschilderung weiter verfolgen, möchte ich Sie bitten, uns bei der weiteren Planung zu beteiligen und mit uns abzustimmen.

In Bezug auf die Herstellung eines Linksabbiegers zum Pendlerparkplatz, würde ich empfehlen sich an die Autobahn zu wenden, um hier evtl. eine Kostenbeteiligung zu vereinbaren.

Zu Punkt 2) Umbau zu einem Kreisverkehr (MIV1)

Der Nachweis zur Leistungsfähigkeit und der Verkehrsqualität zum Knotenpunkt B 75 / K 201 / K 205 wurde in dem Verkehrsentwicklungskonzept 2030 für die Bestandssituation mit einer Qualitätsstufe A bis C bewertet. Auch für die Entwicklung in Phase I bis II wird der Knotenpunkt der Qualitätsstufe D bewertet. Lediglich in der Phase III der Entwicklung liegt die Verkehrsqualität in der vormittäglichen Spitzenstunde bei E und im Nachmittag bei D. Somit ergibt sich für uns derzeit kein Handlungsbedarf. Dies bezieht sich auch auf die Variante 1 im Verkehrsentwicklungskonzept „Erweiterung im Bestand“, hier wird ebenfalls derzeit kein Handlungsbedarf gesehen. Wenn die Gemeinde die Planung zur Variante 1 oder 2 weiterhin verfolgen möchte, gehen die Kosten zu Lasten der Gemeinde, sofern wir als Straßenbaulastträger der Planung zustimmen.

 

Daher möchte ich Sie bitten, mir zuvor die einzelnen Tabellen zu den Verkehrsbeziehungen mit den einzelnen Qualitätsstufen für den Knotenpunkt zur Ermittlung der gesamten Qualitätsstufen zukommen zu lassen. Danach können wir uns gerne erneut über die einzelnen Möglichkeiten Ihrerseits austauschen.

Zu Punkt 3) Schaffung einer Querungshilfe (QT4)

 

Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir auch hier derzeit keinen Handlungsbedarf sehen und somit einer Querungsinsel o. ä . nicht zustimmen. Aus unserer Sicht sind derzeit ausreichend Querungsmöglichkeiten vorhanden, von dem benannten Punkt aus ist ca. 200 m weiter (Richtung Rotenburg) eine Lichtsignalanlage und ca. 120 m weiter (Richtung BAB A1, AS Stuckenborstel) eine Querungsinsel. Es sollte geprüft werden, ob der Durchgangsverkehr von Fußngern und Radfahrern hier vorgesehen war und in Betracht gezogen werden, den Gartenweg als Durchgangsweg für den F- und Radverkehr zu den Einzelhändlern zu schließen. Des Weiteren können Sie mit Vorlage der entsprechenden Querungszahlen auch einen Antrag bei der unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Rotenburg stellen.

Zu Punkt 4) Ausbau Knotenpunkt (QT6, Rad3)

 

Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen wird hier derzeit kein Handlungsbedarf gesehen, da eine Querungsmöglichkeit vorhanden ist. Sofern die Gemeinde dieses Vorhaben weiterhin in Betracht zieht, müsste zunächst eine Bewertung der Leistungsfähigkeit für den Bestand und für die Planung mit Angaben der Räumzeiten vorgelegt werden. Jedoch gehen hier sämtliche Kosten zu Lasten der Gemeinde.

Zu Punkt 5) Geh-/Radwege (QT1, Rad1, Rad2, Rad4, ÖV1)

 

Den Wunsch, die Geh- und Radwegeinfrastruktur zu verbessern können wir nachvollziehen. Daher würde ich Ihnen hier empfehlen, sich die einzelnen Förderprogramme anzusehen und das Vorhaben vor dem Antrag des Förderprogramms mit meiner Kollegin Frau Engelmann zu besprechen.

Zu Punkt 6) Haltestellen (QT1, Rad1, Rad2, Rad4, ÖV1)

 

Aus unserer Sicht können Sie die Bushaltestellen gerne auf Kosten der Gemeinde barrierefrei ausbauen. Sofern die einzelnen Bushaltestellen überprüft und mit uns abgestimmt werden, können diese ggf. auch innerhalb der förmlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen als Buskap ausgeführt werden. Auch hierfür würde ich Ihnen die empfehlen, sich die Förderprogramme anzusehen und mit mir das weitere Vorgehen und die Planung vor dem Antrag einer Förderung abzustimmen. 

Zu Punkt 7) Ortseinfahrtssituation (QT1, Rad1, Rad2, Rad4, ÖV1)

 

Diese baulichen Maßnahmen werden aus meinem Hause ohne ausreichende Begründung nicht befürwortet, da eine Verschwenkung der Fahrbahn in solchen Bereichen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer eher negativ beeinträchtigen kann. Daher sollte in erster Instanz nicht auf bauliche Maßnahmen, sondern auf Maßnahmen wie z. B. fest oder mobile Geschwindigkeitskontrollen (Blitzer) und oder digitale Geschwindigkeitsanzeigen zurückgegriffen werden. Sofern Sie dieses Vorhaben weiter verfolgen möchten, benötigen wir zur weiteren Prüfung die Querungszahlen und Geschwindigkeitsmessungen sowie ggf. Unfalldaten. Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, kann eine Prüfung in meinem Hause stattfinden.

 

 

Aufgrund der angebrachten Äerungen soll eine Priorisierung zwecks der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Diese Priorisierung hat die Werte „hoch“, „mittel“ sowie „niedrig.

Folgender Vorschlag hierfür wurde seitens der Gemeinde entwickelt:

 

Punkt 2) Umbau zu einem Kreisverkehr

hoch

Projekt mit der größten Dringlichkeit, wenn auch sehr umfassend, Kostenfaktor: ähnliches Projekt in Achim Kosten von ca. 1,5 Mio. Euro

Punkt 7) Ortseinfahrtssituation

hoch

Projekt anstoßen durch Messung von Geschwindigkeiten und Querungszahlen

Punkt 6) Haltestellen

mittel

 

Punkt 5) Geh-/Radwege

mittel

 

Punkt 1) Regelkonformer Ausbau Knotenpunkt

mittel

44. FNP Änderung strebt Veränderung der Zuwegung ins Gewerbegebiet an, Situation wird sich dadurch ändern

Punkt 4) Ausbau Knotenpunkt

mittel

 

Punkt 3) Schaffung einer Querungshilfe

niedrig

Widerstand von Seiten der Behörde, daher erstmal nicht weiter verfolgen

 



 


 

 

Die Gemeinde Sottrum beschließt, dass die Maßnahmen zwecks der abgestimmten Priorisierung umgesetzt werden sollen.