Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2023/099 MV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Sottrum plant, sich hinsichtlich ihrer Gewerbestandorte weiterzuentwickeln.
Im Flächennutzungsplan ist das Gebiet zwischen den beiden Dannertwegen an der B75 als Gewerbestandort ausgewiesen, hier wurde ein Planungsbüro engagiert, um einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser ermöglicht eine gewerbliche Erschließung.
Gleichzeitig befindet sich die Samtgemeinde Sottrum im Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese umfasst auf Sottrumer Gemeindegebiet vor allem Flächen an der Autobahn sowie an der Alten Dorfstraße. Im Fachausschuss der Gemeinde Sottrum für Klimaschutz, Bau, Planung und Verkehr wird über das Verfahren noch einmal beraten.
Es ist festzuhalten, dass eine Flächennutzungsplan-Änderung lediglich eine Zielplanung darstellt und dass Detailfragen auf Gemeindeebene in der Bauleitplanung (über einen Bebauungsplan) geklärt werden. Dies umfasst vor allem auch die Erschließung der Gewerbeflächen auf Reeßumer Gemeindegebiet, da es hier an solchen Möglichkeiten mangelt. Beide Gemeinden müssen hier zusammenarbeiten und eine Lösung finden, die für beide Seiten vertretbar ist. Aufgrund der Standortbedingungen können keine Einzelentscheidungen getroffen werden, die nur von einer Gemeinde ausgehen.