Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2023/050 BV
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Sachverhalt:
Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen hat die Samtgemeinde Sottrum ein Löschwassernetz zu betreiben und unterhalten, sowie sicher zu stellen, dass genügend Wasserpunkte zur Verfügung stehen (vgl. § 98 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/2d981e3d-ddcf-3a20-b0e2-26c5cad7bd21).
Im Baugebiet "Bei den Doren" ist nun aufgefallen, dass im Brandfall nicht genug Löschwasserpunkte zur Verfügung stehen, weshalb ein Löschbrunnen installiert werden muss.
Die Samtgemeinde ist daher mit der Bitte zur Unterzeichnung einer Vereinbarung an die Gemeinde herangetreten. Darin enthalten ist zum einen die Sicherung des Löschbrunnens auf einem gemeindlichen Grundstück, ebenso wie die Versicherung der Gemeinde die anfallenden Kosten der Samtgemeinde zu erstatten, sowie eine einmalige Unterhaltungspauschale an die Samtgemeinde zu entrichten.
Die Bauleitung wird von Seiten der Samtgemeinde übernommen.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, die Vereinbarung vom Bürgermeister (nicht) unterzeichnen zu lassen (und in Nachverhandlungen zu gehen).