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Vorlage - GHO/2023/048 BV  

Betreff: Bebauungsplan im Seegen
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
02.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt zurückgestellt   
25.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
20230802 Bebauungsplan im Seegen  

Sachverhalt:

Frau Sarina Winter war im Gemeindebüro und hat sich erkundigt, ob Interesse von Seiten der Gemeinde besteht einen Bebauungsplan "Im Seegen" aufzustellen. Die Ihr bekannten Grundstückseigentümer wären dafür, dass auf den Grundstücken Bauland geschaffen wird und die Gemeinde so das nächste Baugebiet erschließen kann.

Nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Sottrum, hat Herr Behrens zu bedenken gegeben, dass die Flächen nach dem Generalentwässerungsplan vorgesehen ist, für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Dieses kann zwar nach Prüfung verschoben werden, zieht aber weitere Planungen und entsprechende Kosten nach sich.

Außerdem gibt er zu bedenken, dass die Gemeinde zunächst untersuchen sollte, ob es Möglichkeiten der Innenverdichtung gem. BauGB gibt. Das Baugesetzbuch schreibt vor, zunächst Innenbereichsflächen zu versiegeln, bevor Außenbereichsflächen in Ortsrandlagen in Anspruch genommen werden.

Der Landkreis Rotenburg, Herr Schröder, wurde ebenfalls um Einschätzung der Flächen gebeten, hat sich aber noch nicht geäert.
 



Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, zunächst keinen Bebauungsplan "Im Seegen" aufzustellen.