Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2023/048 BV
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Sachverhalt:
Frau Sarina Winter war im Gemeindebüro und hat sich erkundigt, ob Interesse von Seiten der Gemeinde besteht einen Bebauungsplan "Im Seegen" aufzustellen. Die Ihr bekannten Grundstückseigentümer wären dafür, dass auf den Grundstücken Bauland geschaffen wird und die Gemeinde so das nächste Baugebiet erschließen kann.
Nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Sottrum, hat Herr Behrens zu bedenken gegeben, dass die Flächen nach dem Generalentwässerungsplan vorgesehen ist, für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Dieses kann zwar nach Prüfung verschoben werden, zieht aber weitere Planungen und entsprechende Kosten nach sich.
Außerdem gibt er zu bedenken, dass die Gemeinde zunächst untersuchen sollte, ob es Möglichkeiten der Innenverdichtung gem. BauGB gibt. Das Baugesetzbuch schreibt vor, zunächst Innenbereichsflächen zu versiegeln, bevor Außenbereichsflächen in Ortsrandlagen in Anspruch genommen werden.
Der Landkreis Rotenburg, Herr Schröder, wurde ebenfalls um Einschätzung der Flächen gebeten, hat sich aber noch nicht geäußert.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, zunächst keinen Bebauungsplan "Im Seegen" aufzustellen.