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Vorlage - GHO/2023/047 BV  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Horstedt
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
02.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt zurückgestellt   
25.09.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
06_Nachtrag Gesamtproduktplan lang  

Sachverhalt:

Aufgrund eines Kalkulationsfehlers bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für 2023 (Rechengrundlage für die Ermittlung der Samtgemeindeumlage und Kreisumlage) ergibt sich eine Differenz zwischen dem geplanten Ansatz der Position Kreisumlage (611001.437210) und der tatsächlich erhobenen Kreisumlage. Dieser Minderansatz führt gem. § 115 II 2. Und § 117 I, III, IV NKomVG zur Verpflichtung eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Kalkulationsfehler wirkt sich zudem auf die Höhe der Samtgemeindeumlage aus. Der bisher festgelegte Hebesatz für die Samtgemeindeumlage in Höhe von 39,6 v. H. wird herabgesetzt. Dies führt dazu, dass sich der Ansatz für die Samtgemeindeumlage um 30.700 € vermindern wird. Durch die Anpassung des Ansatzes über die erhöhten Anteile an den Schlüsselzuweisungen des Landes verbessert sich das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes um 20.700 € auf insgesamt 20.900 € vorbehaltlich des noch ausstehenden Beschlusses des Samtgemeinderates über die Minderung des Samtgemeindeumlagehebesatzes auf 33,5 v. H.

 

Zutzlich wird die Anschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel eingeplant und es werden einzelne Investitionsmaßnahmen nach 2024 übertragen, welche in 2023 nicht mehr begonnen werdennnen. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen der fiktiven Abschreibungen.

Einzelne Ansätze im Ergebnishaushalt, bei welchen unterjährig Änderungsbedarf entstanden ist, wurden ebenfalls angepasst (siehe Teilhaushaltsplan).

 


 



Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Sottrum über die Herabsetzung des Hebesatzes der Samtgemeindeumlage.