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Vorlage - SG/2022/274 BV-01 MV
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Sachverhalt:
Mit dem Ziel einer weiteren Gewerbeentwicklung im Westen von Sottrum hat die Gemeinde Sottrum die Durchführung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt. Es ist vorgesehen, einen ersten Teil der dortigen Flächen zwischen der Bremer Straße (B75) und der Marconistraße zu Misch- oder Gewerbegebieten zu entwickeln. Ebenso soll das Gewerbegebiet im Westen der BAB 1 weiterentwickelt werden - dies betrifft es Flächen sowohl auf Sottrumer, als auch auf Reeßumer Gemeindegebiet.
Weitere Aspekte der Flächennutzungsplanänderungen beschreiben nachrichtliche Korrekturen, welche die dezentrale Abwasserbeseitigung behandeln, aber keine neuen Planungsentscheidungen benötigen.
Es fand eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB statt. Hier wurde mehrfach auf den nördlichen Teil des Gewerbegebietes (Teilbereich 9) eingegangen, der im weiteren Verlauf der Planung angepasst werden sollte(Stichwort Naturschutz u.a.).
Das beauftrage Planungsbüro entwickelt einen den Anmerkungen entsprechend angepassten Planentwurf, um damit den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten.
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