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Vorlage - GRE/2023/034 BV  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
21.08.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-08-09 Nachtragssatzung Haushalt 2023  

Sachverhalt:

 

Aufgrund eines Kalkulationsfehlers bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl für 2023 (Rechengrundlage für die Ermittlung der Samtgemeindeumlage und Kreisumlage) ergibt sich eine Differenz zwischen dem geplanten Ansatz der Position Kreisumlage (611001.437210) und der tatsächlich erhobenen Kreisumlage. Dieser Minderansatz führt gem. § 115 II 2. Und § 117 I, III, IV NKomVG zur Verpflichtung eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 nebst 1. Nachtragshaushaltsplan ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Kalkulationsfehler wirkt sich zudem auf die Höhe der Samtgemeindeumlage aus. Der bisher festgelegte Hebesatz für die Samtgemeindeumlage in Höhe von 39,6 v. H. wird herabgesetzt. Dies führt dazu, dass sich der Ansatz für die Samtgemeindeumlage um 18.100 € vermindern wird. Durch die Anpassung der Ansätze über die Einnahme der Gewerbesteuer und durch erhöhte Anteile an den Schlüsselzuweisungen verbessert sich das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes um 117.800 € auf insgesamt 120.200 € vorbehaltlich des noch ausstehenden Beschlusses des Samtgemeinderates über die Minderung des Samtgemeindeumlagehebesatzes auf 33,5 v. H.

 

Zusätzlich werden einzelne Investitionsmaßnahmen nach 2024 übertragen, welche in 2023 nicht mehr begonnen werden können. Hierdurch ergeben sich auch Änderungen der fiktiven Abschreibungen.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Sottrum über die Herabsetzung des Hebesatzes der Samtgemeindeumlage.