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Vorlage - GS/2023/087 BV
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Sachverhalt:
Im Zuge der Innenentwicklung in der Gemeinde Sottrum wird als erstes das Quartier Am Meyerhofe/ Am Osterfeld näher betrachtet. Das übergeordnete, gemeindliche Ziel ist es, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, an dieser prominenten Stelle im Kernort Wohnraum zu schaffen und die Innentwicklung von Sottrum voranzutreiben. Dies geschieht im Rahmen der Ausarbeitung rund um Sottrum2030 und ermöglicht eine zukunftsfähige, nachhaltige Weiterentwicklung der Gemeinde Sottrum.
Damit die weitere Planung vorangetrieben werden kann, wird in diesem Schritt ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Für das weitere Verfahren wird ein Planungsbüro bestellt. Der Vorlage ist ein Lageplan mit dem möglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes beigefügt.
Die Gemeinde Sottrum stellt für den in der Anlage dargestellten Bereich zwischen den Straßen Am Meyerhofe, Am Friedhof, Am Osterfeld sowie Kornweg einen Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB auf. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 78 und trägt die Bezeichnung „Am Meyerhofe“.
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