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Vorlage - GHE/2023/013 BV  

Betreff: Jahresabschluss 2013;
a) Beschluss über den Jahresabschluss 2013,
b) Entlastung des Bürgermeisters,
c) Beschluss über die Ergebnisverwendung 2013
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Hellwege
12.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    
Verwaltungsausschuss

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

a) Vorstellung und Beschluss über den Jahresabschluss 2013

 

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Rotenburg (Wümme) hat die Jahresrechnung der Gemeinde Hellwege für das Haushaltsjahr 2013 geprüft. Eine Ausfertigung des Schlussberichts mit Anlagen wurde bereits per Email übersandt.

 

Der Schlussbemerkung ist zu entnehmen:

Der Jahresabschluss der Gemeinde Hellwege zum 31.12.2013 entspricht nach der pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rotenburg (Wümme) grundsätzlich den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundtze ordnungsmäßiger Buchführung im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage der Gemeinde Hellwege.

Eine zusammengefasste Betrachtung der Ergebnisrechnungen der Haushaltsjahre 2012 und 2013 ermöglicht im Wesentlichen einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Überblick über die Ertragslage.

Der Rechenschaftsbericht steht grundsätzlich in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt im Wesentlichen ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde, die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden nur rudimentär dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

b)  Entlastung des Bürgermeisters

 

Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 keine Bedenken.

 

 

 

c) Beschluss über die Ergebnisverwendung

 

Im Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Hellwege wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2013 mit einem Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und einem Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € abgeschlossen wurde.

Der Rat der Gemeinde Hellwege hat über die Verrechnung des Jahresfehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und des Jahresfehlbetrages des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu beschließen.

Gemäß § 24 GemHKVO kann der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden, sofern keine Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses bestehen.

 


 


a) 

Der Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Hellwege wird in der vorgelegten Form festgestellt und beschlossen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.

 

c)

Der Rat der Gemeinde Hellwege beschließt den Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von -146.923,36 € und den Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -438,98 € mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. § 24 GemHKVO zu verrechnen.

 

 

 

 

Wolfgang Harling