Ratsinformationssystem
Vorlage - GHE/2023/012 BV
|
|
Sachverhalt:
Die Höhe Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe wurden zuletzt am 01.08.2017, also vor fast 6 Jahren, neu festgesetzt. Im Vergleich zu vielen anderen Kommunen sind die Benutzungsgebühren sehr niedrig und sollten daher dringend angepasst werden.
Eine Notwendigkeit die Gebühren angemessen anzupassen, ist angesichts der Steigerungen der Personal- und Energiekosten unabweisbar. Die Gemeinde hat bisher aus zwei Gründen von einer schon früheren Erhöhung der Krippengebühren abgesehen:
- Während des Um- und Neubaus des Hellweger Kindergartens mussten die Kinder und Eltern große Belastungen tragen. Die Gemeinde hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem die Gebühren nicht erhöht wurden.
- Auf der Ebene der Samtgemeinde wurde eine Arbeitsgruppe Kindergartenbeiträge mit dem Auftrag eingesetzt, Vorschläge für eine Harmonisierung aller Beiträge zu erarbeiten. Die Gemeinde Hellwege wollte vor einer Neufestsetzung der Krippengebühren das Ergebnis der AG Kindergartenbeiträge abwarten.
Da es noch nicht abzusehen ist, ob und wann mit Ergebnissen der von der Samtgemeinde eingesetzten Arbeitsgruppe Kindergartengebühren zu rechnen ist und die Bauarbeiten im Kindergarten weitgehend abgeschlossen sind, schlage ich angesichts der rapide angestiegenen Kosten für das Personal und für die Energiekosten als „Übergangslösung vor, dass die Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe mit Wirkung vom 01.08.2023 um ca. 20 % erhöht werden. Um den gleichen Prozentsatz werden die in der Sozialstaffel zu berücksichtigenden Einkommenssätze erhöht.
Gerundet würden sich folgende monatliche Gebühren ergeben:
Für die Nutzung des Kindergartens werden für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab dem 01.08.2023 folgende Gebühren erhoben:
Stufe | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | Mtl. Gebühr alt | Mtl. Gebühr neu |
1 | Bis 23.000 € | Bis 28.000 € | Bis 33.000 € | Bis 38.000 € | Bis 42.000 € | 100 € | 120 € |
alt | 19.000 € | 23.000 € | 27.000 € | 31.000 € | 35.000 € |
|
|
2 | Bis 38.000 € | Bis 42.000 € | Bis 47.000 € | Bis 52.000 € | Bis 57.000 € | 130 € | 165 € |
alt | 31.000 € | 35.000 € | 39.000 € | 43.000 € | 47.000 € |
|
|
3 | Bis 53.000 € | Bis 57.000 € | Bis 61.000 € | Bis 66.000 € | Bis 71.000 € | 170 € | 205 € |
alt | 43.000 € | 47.000 € | 51.000 € | 55.000 € | 59.000 € |
|
|
4 | Über 52.000 € | Über 57.000 € | Über 62.000 € | Über 66.000 € | Über 71.000 € | 200 € | 240 € |
Alt | 43.000 € | 47.000 € | 51.000 € | 55.000 € | 59.000 € |
|
|
Damit die Erhöhung der Gebühren wirksam werden kann, muss eine 3. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Hellwege erlassen werden.
- Die Gemeinde Hellwege erhöht mit Wirkung vom 01.08.2023 für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die monatlichen Gebühren und die für die Berechnung zugrunde zu legenden Einkommenshöhen der Sozialstaffel gemäß der im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Sätze.
- Die 3. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Hellwege vom 19.07.2012 wird erlassen.
Wolfgang Harling