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Vorlage - GHE/2023/012 BV  

Betreff: Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Kinderkrippe im Hellweger Kindergarten
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Hellwege
12.07.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    
Verwaltungsausschuss

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Höhe Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe wurden zuletzt am 01.08.2017, also vor fast 6 Jahren, neu festgesetzt. Im Vergleich zu vielen anderen Kommunen sind die Benutzungsgebühren sehr niedrig und sollten daher dringend angepasst werden.

Eine Notwendigkeit die Gebühren angemessen anzupassen, ist angesichts der Steigerungen der Personal- und Energiekosten unabweisbar. Die Gemeinde hat bisher aus zwei Gründen von einer schon früheren Erhöhung der Krippengebühren abgesehen:

 

  1. hrend des Um- und Neubaus des Hellweger Kindergartens mussten die Kinder und Eltern große Belastungen tragen. Die Gemeinde hat diesem Umstand Rechnung getragen, indem die Gebühren nicht erhöht wurden.
  2. Auf der Ebene der Samtgemeinde wurde eine Arbeitsgruppe Kindergartenbeiträge mit dem Auftrag eingesetzt, Vorschläge für eine Harmonisierung aller Beiträge zu erarbeiten. Die Gemeinde Hellwege wollte vor einer Neufestsetzung der Krippengebühren das Ergebnis der AG Kindergartenbeiträge abwarten.

 

Da es noch nicht abzusehen ist, ob und wann mit Ergebnissen der von der Samtgemeinde eingesetzten Arbeitsgruppe Kindergartengebühren zu rechnen ist und die Bauarbeiten im Kindergarten weitgehend abgeschlossen sind, schlage ich angesichts der rapide angestiegenen Kosten für das Personal und für die Energiekosten als „Übergangslösung vor, dass die Gebühren für die Benutzung der Kinderkrippe mit Wirkung vom 01.08.2023 um ca.  20 % erhöht werden. Um den gleichen Prozentsatz werden die in der Sozialstaffel zu berücksichtigenden Einkommenssätze erhöht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerundet würden sich folgende monatliche Gebühren ergeben:

 

 

r die Nutzung des Kindergartens werden für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ab dem 01.08.2023 folgende Gebühren erhoben:

 

 

Stufe

2 Personen

3 Personen

4 Personen

5 Personen

6 Personen

Mtl. Gebühr alt

Mtl.    Gebühr neu

1

Bis

23.000 €

Bis 28.000 €

Bis 33.000 €

Bis 38.000 €

Bis 42.000 €

100 €

120 €

alt

19.000 €

23.000 €

27.000 €

31.000 €

35.000 €

 

 

2

Bis

38.000 €

Bis 42.000 €

Bis 47.000 €

Bis 52.000 €

Bis 57.000 €

130 €

165 €

alt

31.000 €

35.000 €

39.000 €

43.000 €

47.000 €

 

 

3

Bis

53.000 €

Bis 57.000 €

Bis 61.000 €

Bis 66.000 €

Bis 71.000 €

170 €

205 €

alt

43.000 €

47.000 €

51.000 €

55.000 €

59.000 €

 

 

4

Über 52.000 €

Über 57.000 €

Über 62.000 €

Über 66.000 €

Über 71.000 €

200 €

240 €

Alt

43.000 €

47.000 €

51.000 €

55.000 €

59.000 €

 

 

 

 

Damit die Erhöhung der Gebühren wirksam werden kann, muss eine 3. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Hellwege erlassen werden.

 

 


 


 

 

  1. Die Gemeinde Hellwege erhöht mit Wirkung vom 01.08.2023r die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die monatlichen Gebühren und die für die Berechnung zugrunde zu legenden Einkommenshöhen der Sozialstaffel gemäß der im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Sätze.

 

  1. Die 3. Satzung zur Änderung der Richtlinie zur Festsetzung der Kindergartengebühren der Gemeinde Hellwege vom 19.07.2012 wird erlassen.

 

 

 

 

Wolfgang Harling