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Vorlage - GS/2023/048 BV
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Sachverhalt:
Der Kinderladen Mühlenzwerge e.V. aus Stuckenborstel hat zurzeit aufgrund einer dort beschäftigten Mitarbeiterin mit einer Finanzierungslücke zu kämpfen und daher den als Anlage beigefügten Antrag auf Finanzhilfe gestellt.
Die eingestellte Mitarbeiterin wird aufgrund der noch fehlenden Ausbildung zur Erzieherin oder sozialpädagogischen Assistentin nicht durch die Niedersächsische Landesschulbehörde finanziert. Diese fehlende Ausbildung wird sie ab August 2023 beginnen, so dass die Mitarbeiterin im Anschluss – nach 2 Jahren – wieder förderberechtigt wäre.
Zum Ausgleich der fehlenden Finanzhilfe wird folgende Unterstützung durch die Gemeinde Sottrum benötigt:
Kindergartenjahr 2022/2023: 24.000 €
Kindergartenjahr 2023/2024: 24.000 €
Kindergartenjahr 2024/2025: 24.000 €
Kindergartenjahr 2025/2026: 12.000 €
Die Haushaltsmittel stehen in diesem Jahr nicht zur Verfügung und sind über einen Nachtragshaushalt darzustellen.
Ich habe den Vorstand des Kinderladens Mühlenzwerge e.V. in die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur am 12.06.2023 eingeladen, um die aktuelle Situation persönlich vorzutragen.
Die Gemeinde Sottrum gewährt dem Kinderladen Mühlenzwerge e.V. für die Kindergartenjahre 2022 – 2026 folgende Finanzhilfen:
Kindergartenjahr 2022/2023: 24.000 €
Kindergartenjahr 2023/2024: 24.000 €
Kindergartenjahr 2024/2025: 24.000 €
Kindergartenjahr 2025/2026: 12.000 €
Die Finanzhilfe für das Kindergartenjahr 2022/2023 in Höhe von 24.000 € wird im Nachtragshaushalt 2023 aufgenommen