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Vorlage - GHO/2023/023 BV  

Betreff: Anonyme und Halbanonyme Wahlgräber auf dem Friedhof in Stapel
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt
08.05.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
20130820 Urnengarten  

Sachverhalt:

Ein Einwohner/Eine Einwohnerin hat sich bei der Gemeindeverwaltung gemeldet und beantragt den Ankauf einer anonymen oder halbanonymen Urnengrabstelle auf dem Friedhof Stapel, für den Fall ihres Todes.

Bisher werden auf dem Friedhof Stapel nur Reihengräber als anonyme bzw. halbanonyme Urnengräber angeboten. Es wäre daher fraglich, ob die Gemeinde Horstedt auch Wahlgräber zulassen will, damit der Einwohner/die Einwohnerin sich bereits jetzt ein Grabfeld aussuchen kann, oder ob weiterhin ausschließlich Reihengräber angeboten werden sollen, und Frau Alt bloß die Zusage gegeben werden soll, dass sie nach ihrem Tod anonym bzw. halbanonym auf dem Friedhof in Stapel beerdigt werden kann.

Ob im Zusammenhang mit der Umstellung von ausschließlich Reihengräber zu Wahl- und Reihengräbern auch die Satzung geändert werden muss, ist nach der Beschlussfassung zu prüfen und im Zweifelsfall als Entwurf auf der nächsten Ratssitzung zu beschließen.

Der Sachverhalt ist mit der Samtgemeinde zu klären, da die Friedhofssatzungen vereinheitlicht werden sollen.

Anlage ist die Planung für den Urnengarten Horstedt, hier sind vorgesehen 24 Urnenreihengräber, 4 Urnenwahlgräber und 4 Sarggräber. Hiervon sind bisher belegt: 19 Urnenreihengräber, 0 Urnenwahlgräber und ein Sarggrab.


 


Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, dass nach Rücksprache mit der Samtgemeinde, Einwohner.innen im Rahmen eines Reihengrabes / Wahlgrabes auf dem Friedhof in Stapel anonym bzw. halbanonym beigesetzt werden kann.