Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2023/021 BV
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Sachverhalt:
Im Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Horstedt wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2013 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 32.668,24€ und einem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.248,94€ abgeschlossen wurde.
Der Rat der Gemeinde Horstedt hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 32.668,24€ zu dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren und der Zuführung des Jahresüberschusses des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.549,94€ zu dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren gem. §24 GemHKVO zu beschließen.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses über 32.668,24€ dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren und den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.248,94€ dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren zuzuführen. Daraus ergibt sich in dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren ein Saldo in Höhe von -38.999,59€, da der Fehlbetrag mit den Rücklagen aus Vorjahren gem. §24 GemHKVO verrechnet wird.