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Vorlage - GHO/2023/021 BV  

Betreff: Beschluss über die Ergebnisverwendung
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt
08.05.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2013 Überschuss  

Sachverhalt:
Im Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Horstedt wurde festgestellt, dass das Rechnungsergebnis 2013 mit einem Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 32.668,24€ und einem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.248,94€ abgeschlossen wurde.

Der Rat der Gemeinde Horstedt hat über die Zuführung des Jahresüberschusses des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 32.668,24€ zu dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren und der Zuführung des Jahresüberschusses des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.549,94€ zu dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren gem. §24 GemHKVO zu beschließen.

 



 



Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt den Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses über 32.668,24€ dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren und den Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 16.248,94 dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren zuzuführen. Daraus ergibt sich in dem Ergebnisvortrag des ordentlichen Ergebnisses aus anderen Jahren ein Saldo in Höhe von -38.999,59, da der Fehlbetrag mit den Rücklagen aus Vorjahren gem. §24 GemHKVO verrechnet wird.