Ratsinformationssystem
Vorlage - GRE/2023/024 BV
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Sachverhalt:
Aufgrund des vorab dargestellten Jahresabschlusses bestehen gegen die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013 keine Bedenken.
Der Rat der Gemeinde Reeßum erteilt dem Bürgermeister für das Jahr 2013 die Entlastung.