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Vorlage - GRE/2023/019 MV  

Betreff: KiTa-Erweiterung in Reeßum - Beschluss über den Entwurf
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
17.04.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023-04-06 - V1 - Gemeinde Reeßum - Anbau KiTa  
2023-04-06 - V2 - Gemeinde Reeßum - Anbau KiTa  

Sachverhalt:

Die bisher geführten Abstimmungen mit der KiTa-Leitung, der Architektin, dem Jugendamt und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung haben die beiliegenden Entwürfe als Ergbnis hervorgebracht. Hierbei sind die räumlichen Anforderungen an eine KiTa mit zwei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe berücksichtigt. Durch leichte Veränderungen in der vorhandenen Gebäudestruktur können erhebliche Verbesserungen für den Betrieb erzielt werden. Hierzu zählen insbesondere:

 

-          Nutzung des bestehenden Außenspielbereichs durch Kindergarten und Krippe gemeinsam

-          Schaffung eines Personalraums mit direktem Zugang von außen

-          Vergrößerung der Küche für gemeinsame Aktivitäten mit den Kindern

-          Vergrößerung des Büros für die Leitung

 

Auf Basis der vorliegenden Entwürfe hat das Regionale Landesamt für Schule und Bildung eine Betriebserlaubnis bereits in Aussicht gestellt.

 

Im nächsten Schritt finden Abstimmungen mit dem Gemeindeunfallverband statt, die aber wahrscheinlich keine nenneswerten Änderungen an der aktuellen Planung notwendig werden lassen.

 

Insofern kann die Architektin, wenn wir uns für eine der Varianten entscheiden würden, mit der Vorbereitung des Bauantrages und der Kostenberechnug beginnen.

 

Ein von der Planung nahezu losgelöster Aspekt, der in den Beratungen aufgekommen ist, ist die Nutzung des MZG durch den Kindergarten. Der im Plan als Mehrzweckraum dargestellte Bereich (Eingangshalle) ist in der aktuellen Betriebserlaubnis auch als Bewegungsraum vorgesehen. Man könnte den Raum anders nutzen, wenn man den großen Raum des MZG als Bewegungsraum in das Konzept zur Betriebserlaubnis einbeziehen würde. Dies würde jedoch zur Folge haben, dass während der Öffnungszeiten der KiTa das MZG nicht anders genutzt werden dürfte. Somit würde die Nutzung für alle Vormittagsgruppen entfallen. Bei einer ggf. anstehenden Ausweitung der Öffnungszeiten der KiTa würde sich dies auch auf das MZG auswirken. Eine Notwendigkeit der Festschreibung der Nutzung des MZG ist für die neue Betriebserlaubnis nicht erforderlich. Insofern schlage ich vor, bei der Nutzung des Mehrzweckraumes der KiTa als Bewegungsraum zu bleiben. Selbstverständlich kann die KiTa das MZG wie bisher weiter nutzen.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt

 

-          die Umsetzung der Variante 1.1 für den KiTa-Anbau. Wesentliche Inhalte sind die schräge Außenwand, die Anbindung an das vorhandene Satteldach, die Ausführung in Klinker und die Nachbildung der vorhandenen Fenster.

-          die Nutzung des Mehrzweckraumes der KiTa als Bewegungsraum für die Betriebserlaubnis. Die KiTa kann selbstverständlich das MZG weiter wie bisher nutzen.