Ratsinformationssystem

Vorlage - GRE/2023/018 BV  

Betreff: Beratung der Inhalte des Einwohnerantrages
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
17.04.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Trotz der Unzulässigkeit des Einwohnerantrages sollten die darin aufgeführten Inhalte durch den Rat beraten werden.

 

re der Einwohnerantrag zulässig gewesen, wäre daraus eine Pflicht zur Beratung der Inhalte des Einwohnerantrages durch den Rat entstanden. Eine Pflicht zur Beschlussfassung über die Inhalte wäre auch bei Zulässigkeit nicht entstanden. Es wäre die Vertreterin der Antragsteller anzuhören gewesen. Dies sollte m.E. dennoch vor Beratung der Inhalte erfolgen.

 

Der Einwohnerantrag enthält drei Forderungen

 

1. Der Ratsbeschluss vom 20.03.2023 zur Sanierung des „Feldhofsweg“ in Reeßum soll aufgehoben und stattdessen eine andere Straße in Reeßum saniert werden.

 

Sollte sich eine Mehrheit zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 20.03. im Gemeinderat finden, so müsste die alternativ zu sanierende Straße im Kreise der Ratsmitglieder auserkoren werden. Ob hierbei nur die Ortschaft Reeßum in Betracht gezogen würde, oder auch die anderen Ortsteile müssten die Ratsmitglieder für sich festlegen. Die Alternativensuche würde in jedem Fall Zeit in Anspruch nehmen - die Planung der umzusetzenden Maßnahme ebenfalls. Da bereits mehr als ein Viertel des Jahres vergangen ist, besteht die Gefahr, dass die alternative Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr umzusetzen wäre. Insofern sollte m.E. an dem Beschluss festgehalten werden, da es sich bei der Straße „Feldhofsweg“ um eine Straße handelt, die früher oder später wieder auf der Sanierungsliste auftauchen wird.

 

2. Das Straßenzustandskataster soll dahingehend überarbeitet werden, dass auch die Nutzung der Straßen und die Frequentierung in die Bewertung einbezogen werden.

 

Die Anregung ist sachlich absolut nachzuvollziehen. Ich schlage daher vor eine Arbeitsgruppe zu bilden, die einen Modus zur Bewertung der Nutzung und Frequentierung der Straßen und Wege entwickelt. Diese Erkenntnisse sollen dann durch die Arbeitsgruppe in das bestehende Straßenzustandskataster eingearbeitet werden. Die daraus resultierende (ggf. neue) Priorisierung sollte bis zur Haushaltsberatung 2024 fertiggestellt sein.

 

3. Das Straßenzustandskataster soll öffentlich in einer Ratssitzung vorgestellt werden.

 

Da das bestehende Straßenzustandskataster gem. Vorschlag zu Pkt. 2 überarbeitet werden soll, ist eine Vorstellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Eine Vorstellung sollte nach Einarbeitung der Erkenntnisse der Arbeitsgruppe zu den Haushaltsberatungen 2024 erfolgen.
 



1. Der Ratsbeschluss vom 20.03.2023 zur Sanierung der Straße „Feldhofsweg“ wird nicht aufgehoben.

 

2. Das Straßenzustandskataster wird von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus _________, überarbeitet mit dem Ziel die Nutzung und Frequentierung der Straßen und Wege in die Priorisierung mit einzubeziehen.

 

3. Nach Überarbeitung des Straßenzustandskatsters gem. Pkt. 2 wird dieses in einer öffenlichen Ratssitzung vorgestellt.