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Vorlage - GHE/2023/006 BV  

Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der 30er-Zone der Bosdorfer Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Hellwege
27.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    
Verwaltungsausschuss

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Geschwindigkeit ist im innerörtlichen Abschnitt der Bosdorfer Straße, deren Fahrbahnbelage im letzten Jahr saniert wurde, auf 30 km/h beschränkt. Vermutlich hat die Instandsetzung der Straße in der Nebenwirkung dazu geführt, dass nach Beobachtungen von Anwohnern und Spaziergängern die gefahrenen Geschwindigkeiten in vielen Fällen weit über die zulässigen 30 km/h liegen. Über die neu eingerichtete "Rennstrecke" haben sich Bürger bei mir mehrfach beschwert. Um dem dargestellten Missstand zu begegnen, hat die Gemeinde mit Vertretern der Straßenbehörde und der Polizei in einem Vor-Ort-Termin erörtert, ob und welche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung getroffen werden können. Dabei wurde rasch Einigkeit erzielt, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der einen Seite die Interessen der Anwohner und auf der anderen Seite die Funktion der Bosdorfer Straße als Sammelstraße angemessen berücksichtigen müssen.

 

Im Ergebnis werden drei Maßnahmen vorgeschlagen:

 

1. Die Blockmarkierung im Kreuzungsbereich am Ortseingang wird erneuert und so angeordnet, dass die Rechts-vor-Links-Regelung an der Kreuzung besser erkennbar ist.

2. Da die höchsten Geschwindigkeiten auf der Strecke zwischen der benannten Kreuzung und dem Einmündungsbereich der Straße Am Goldanger gefahren werden, soll eine weitere Fahrbahnverengung eingerichtet werden. Um aufwändige Bauarbeiten zu vermeiden, könnte die Verengung durch eine Wiederholung des Piktogramms, welches sich am Ortsausgang in Richtung Posthausen befindet, angezeigt werden.

3. Damit die beiden genannten Piktogramme die gewünschte Wirkung erzielen, werden auf den Sperrflächen retroflektierende Warnbacken fest auf die Fahrbahn montiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 



Die Gemeinde Hellwege trifft in der 30er-Zone der Bosdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung:

 

1. Die Blockmarkierung im Kreuzungsbereich am Ortseingang wird erneuert und so angeordnet, dass die Rechts-vor-Links-Regelung an der Kreuzung besser erkennbar ist.

2. Da die höchsten Geschwindigkeiten auf der Strecke zwischen der benannten Kreuzung und dem Einmündungsbereich der Straße Am Goldanger gefahren werden, wird eine weitere Fahrbahnverengung eingerichtet. Die Fahrbahnverengung soll durch die Wiederholung des Piktogramms, welches sich am Ortsausgang in Richtung Posthausen befindet, angezeigt werden.

3. Auf den Sperrfläche der beiden genannten Piktogramme werden retroflektierende Warnbaken fest auf die Fahrbahn montiert.

 

 

 

 

Wolfgang Harling