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Vorlage - GHE/2023/005 BV  

Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone vor dem Hellweger Kindergarten
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Hellwege
27.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    
Verwaltungsausschuss

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Hellweger Kindergarten, Bremer Damm 1, 27367 Hellwege, werden ca. 50 Kinder betreut. Obwohl nach dem Um- und Neubau des Kindergartens neue Parkplätze beim Kindergarten geschaffen wurden, reicht das Angebot in "Stoßzeiten" nicht aus, so dass die gegenüberliegenden Parkplätze am Bremer Damm genutzt werden. Um zum Kindergarten zu gelangen, müssen die Eltern mit den Kleinkindern die vielbefahrene, unübersichtliche Kreisstraße überqueren.

Aus Sicht der Eltern sollten dringend Maßnahmen getroffen werden, um eine Gefährdung der Kinder und der Eltern zu minimieren. Ich schlage daher vor, dass die Gemeinde bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich des Bremer Damms vor dem Kindergarten beantragt.

 

Die Straßenverkehrsbehörde hat eine wohlwollende Prüfung des Anliegens zugesagt, weist aber darauf hin, dass die rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung beachtet werden müssen. Aus diesem Grunde wurde in einer Besprechung vor Ort darum gebeten, dass die Gemeinde vor der Antragstellung mit ihrem Geschwindigkeitsmessgerät Daten zur Verkehrsfrequenz und zu den gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Kreisstraße ermittelt und diese dem Landkreis mit dem Antrag zur Verfügung stellt. 

 

 

 


 



Die Gemeinde Hellwege beantragt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises eine Reduktion der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich des Bremer Damms vor dem Kindergarten.

 

 

Wolfgang Harling