Ratsinformationssystem

Vorlage - GHE/2023/004 BV  

Betreff: Begrenzung des Verkehrsaufkommens auf dem unbefestigten Teil der Straße "Am Sandgraben"
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Hellwege
27.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    
Verwaltungsausschuss

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Anwohner des Neubaugebiets Am Sandgraben beschweren sich darüber, dass der Wirtschaftsweg, der den Bremer Damm mit der Straße von Hellwege nach Stelle verbindet, zunehmen als Abkürzung vor allem von Auslieferungsfahrzeugen angenommen wird. Es werden teilweise hohe Geschwindigkeiten gefahren, womit im Sommer eine große Staubentwicklung verbunden ist.

Der unbefestigte Wirtschaftsweg dient vor allem dem langwirtschaftlichen Verkehr und wird von der Gemeinde nur für diesen Zweck in Ordnung gehalten. Insbesondere nach der Erntezeit lässt der Zustand des Weges ein gefahrloses Befahren mit PKW häufig nur bedingt zu, so dass die Gemeinde eigentlich Verkehrszeichen aufstellen müsste, um aus Verkehrs-sicherungsgründen auf Straßenschäden hinzuweisen.

 

Die Gesamtproblematik wurde am 16.02.2023 mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rotenburg und der Polizei vor Ort besprochen. Es wurden drei mögliche Maßnahmen näher beleuchtet.

 

1. Die Gemeinde Hellwege pflegt den Wirtschaftsweg wie bisher nach Bedarf, damit

    er von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und in langsamer Fahrt von PKW benutzbar ist.

    Sie stellt aus Verkehrssicherungsgründen das Gefahrenzeichen "Unebene Fahrbahn" auf.

 

2. Die Gemeinde verbietet mittels des Verkehrszeichen 250 der StVO mit dem Zusatz

    "landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder frei" das Befahren des Wirtschaftsweges.

    Erfahrungsgemäß zeigen solche Verbote leider nur wenig Wirkung, so dass die

    Behördenvertreter von dieser Alternative abraten.

 

3. Die Gemeinde sperrt einen kleinen Teil des Wirtschaftswegen komplett für den

    Fahrzeugverkehr und verhindert dadurch das durchgängige Befahren des

    Wirtschaftsweges. Diese Alternative setzt voraus, dass das Teilstück des Weges

    entwidmet wird. Die Gemeinde braucht dafür keine Zustimmung des Landkreises, muss

    aber in ein zeitaufwändiges Verfahren eintreten.
 



Die Gemeindeverwaltung wird darum gebeten, den Aufwand für die Entwidmung eines Teilstückes zu ermitteln. Danach entscheidet der Rat über das weitere Vorgehen.

 

 

 

Wolfgang Harling