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Vorlage - GHE/2023/001 MV  

Betreff: Erste Planungen zu Windkraftanlagen in der Gemarkung Hellwege
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Hellwege
27.02.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege    
Verwaltungsausschuss

Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung soll darüber informiert werden, dass sich aufgrund von sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen Möglichkeiten zum Bau von Windkraftanlagen (WKA) in der Gemarkung Hellwege ergeben könnten. Aufgrund der neuen Sachlage hat sich bereits eine Gruppe von Eigentümern gebildet, die sich intensiv mit dem Bau von WKA in der auseinandergesetzt hat.

Es ist allerdings noch gar nicht sicher, ob Teile der Gemarkung Hellwege überhaupt für den Bau von Windkraftanlagen in Frage kommen, weil noch nicht klar ist, welche rechtlichen Rahmenbedingen für die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen zu beachten sind.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat am 06.02.2023 in einer Pressemitteilung eine wissenschaftliche Flächenbedarfsberechnung zur Umsetzung des 2,2-Prozent-Ziels für Windenergie vorgestellt. Danach soll im Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Flächenanteil an der Gebietsfläche von 4,89 % ausgewiesen werden. Die Vorrangfläche für Windenergie würde sich damit im Landkreis etwa verfünffachen. Damit steigt natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass in der Gemeinde Hellwege Flächen für die Windkraft ausgewiesen werden müssen.