Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2023/008 BV
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Sachverhalt:
Unsere Hauptsatzung ist aus dem Jahr 2012. Es tut not, dass wir diese neu fassen, denn wir haben die elektronische Veröffentlichung unserer Verkündungen beschlossen und müssen dies in der Hauptsatzung kundtun.
Die Veröffentlichung in den Aushangkästen, wie beschlossen, werden wir zusätzlich angehen. Wir sollten dies allerdings, aus meiner Sicht, nicht in die Hauptsatzung übernehmen. So können wir die zusätzliche Veröffentlichung in den Aushangkästen einstellen, ohne die Hauptsatzung erneut zu ändern.
Frank Wunder hat ein QR-Code entwickelt, über den man auf die Seite der Samtgemeinde Sottrum in das Allris kommt, um die Verkündungen einzusehen. Dieser hängt in den Aushangkästen aus.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt die Hauptsatzung mit dem heutigen Datum!