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Vorlage - GHO/2023/002 BV  

Betreff: Anpassen der Benutzungsordnungen DGH und TMH an die Umsatzsteuerpflicht
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Horstedt Entscheidung
23.01.2023 
Sitzung des Rates der Gemeinde Horstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2023 Benutzungssatzung Tine-Meyer ENTWURF  
2023 Benutzungsordnung DGH Winkeldorf  

Sachverhalt:

Die Benutzungsordnungen des TMH und des DGH sind anzupassen, da die Gemeinde Horstedt seit dem 1.1.2023 mehrwertsteuerpflichtig ist. Siehe anliegende Entwurfe der Satzungen.


 



Der Rat der Gemeinde Horstedt beschlit, die Benutzungsordnungen des DGH und TMH in der Fassung 2023