Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2023/002 BV
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Sachverhalt:
Die Benutzungsordnungen des TMH und des DGH sind anzupassen, da die Gemeinde Horstedt seit dem 1.1.2023 mehrwertsteuerpflichtig ist. Siehe anliegende Entwurfe der Satzungen.
Der Rat der Gemeinde Horstedt beschließt, die Benutzungsordnungen des DGH und TMH in der Fassung 2023