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Vorlage - GHA/2022/023 BV  

Betreff: Beschluss über die Umsetzung der Umsatzsteuerregelung
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
01.12.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hassendorf
14.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hassendorf    

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Mit der Einführung des § 2b UstG und dem Streichen des § 2 Abs. 3 UstG wären juristische Personen des öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2017 als Unternehmer zu sehen und müssten auf viele steuerbare Leistungen Umsatzsteuer berechnen und abführen. Mit einer Optionserklärung konnte die Frist bis zur Umsetzung erst auf den 01.01.2021 und dann mit einer Verlängerung auf den 01.01.2023 geschoben werden. Im Rahmen des diesjährigen Jahressteuergesetzes würde die Optionserklärung weitere zwei Jahre geschoben werden. Die Samtgemeinde Sottrum möchte mit ihren Mitgliedsgemeinden bereits zum 01.01.2023 starten und somit die Optionserklärung zurückziehen.

 

Die Gemeinde Hassendorf wäre dann mit allen privatrechtlichen Leistungen und allen wettbewerbsrelevanten öffentlich-rechtlichen Leistungen steuerpflichtig. Konkret betroffen sind die Konzessionsabgabe sowie privatrechtlichen Verkäufe (wie beispielsweise des Kindergartens beim Lichterfest). Da im neu geschlossenen Vertrag mit der EWE die Steuer vorsichtshalber berücksichtigt wurde, würde der Beschluss zu keiner Minderung der Erträge führen. Die Entgelte beim Lichterfest können auf Basis einer Spende erfolgen, was ebenfalls keiner Besteuerung auslösen würde. Ertragsteuern fallen aufgrund der geringen Erträge keine an.
 


Der Gemeinderat Hassendorf beschließt, die Optionserklärung für die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UstG i.V.m. § 27 Abs. 22a UstG zum 01.01.2023 zurückzuziehen.