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Vorlage - GHE/2022/029 BV  

Betreff: Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 (BV39/2022)
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
19.12.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hellwege
21.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat hatte über den Erlass der Haushaltsatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 bereits in seiner Sitzung am 24.10.2022 unter dem Vorbehalt von noch nicht bekannten Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen und der Samtgemeinde beschlossen. Änderungen sind hier nicht eingetreten. Von der Samtgemeindeverwaltung wurde unmittelbar nach der Sitzung am 24.10.2022 festgestellt, dass im vorgelegten Haushaltsplan der Stellenplan nicht mit eingearbeitet war. Diese Versäumnis wurde inzwischen nachgeholt. Bei der Bearbeitung des Stellenplanes wurde festgestellt, dass bei der Berechnung der Personalkosten, eine Stellenhebung und eine Stelle für die Reinigung noch nicht berücksichtigt waren. Aus diesem Grunde mussten die Personalkosten im Produkt Kindergarten 365001 um 10.000 € angehoben werden. Um dennoch einen Ausgleich des Haushaltes zu erreichen, wurden die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen im Produkt 541001 „Straßen, Wege und Plätze“ um den gleichen Betrag von 45.000 € auf 35.000 € gesenkt. 

Das Land Niedersachsen hat am 30.11.2022 einen Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 beschlossen.

Den Erträgen des Ergebnishaushaltes von 1.555.400 € stehen somit weiterhin Aufwendungen von 1.555.200 € gegenüber und es kann ein Überschuss von 200 € erwirtschaftet werden. Der Ergebnishaushalt ist damit ausgeglichen.

Im Finanzhaushalt sind die Änderungen ebenfalls eingearbeitet worden. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Plus von 69.500 € ab.


 



Der Erlass der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan 2023 und dem Stellenplan 2023 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich Investitionsprogramm wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.

 

 

Wolfgang Harling