Ratsinformationssystem

Vorlage - GHE/2022/026 MV  

Betreff: Pflichtenbelehrung des nachrückenden Ratsmitgliedes Hans-Hinrich Willenbrock (MV 42/2022)
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
19.12.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Gemeinde Hellwege
21.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hellwege      

Sachverhalt

Sachverhalt:

Von der Gemeindewahlleiterin wurde festgestellt, dass der durch den Verzicht von Herrn Sören Prüser frei gewordene Sitz auf Herrn Hans-Hinrich Willenbrock übergeht. Herr Willenbrock hat bereits schriftlich erklärt, dass er den Sitz annehmen wird.

Ich habe Herrn Hans-Hinrich Willenbrock bereits zur Sitzung geladen. Es bestehen keine Bedenken, wenn Herr Willenbrock nach dem getroffenen Feststellungsbeschluss verpflichtet wird und an der Sitzung als neues Ratsmitglied teilnimmt.

 

Die Ratsmitglieder sind vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die ihnen obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Ich habe für Herrn Willenbrock Auszüge aus dem NKomVG beigelegt. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, muss Herr Willenbrock die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift bestätigen.

Aerdem sind die Ratsmitglieder nach § 60 NKomVG zu Beginn der ersten Sitzung förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Verpflichtung ist gemäß 103 NKomVG vom Bürgermeister vorzunehmen.

 

 

 

 

Wolfgang Harling