Ratsinformationssystem
Vorlage - GHE/2022/025 BV
|
|
Sachverhalt:
Herr Sören Prüser teilte mit Schreiben vom 07.12.2022 mit, dass er in die Gemeinde Sottrum umgezogen ist und aus diesem Grunde auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Hellwege verzichtet.
Der Gemeinderat hat zu Beginn der nächsten öffentlichen Sitzung festzustellen, ob eine der in § 52 NKomVG genannten Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegen. Die Voraussetzungen für den Sitzverlust liegen gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 NKomVG vor.
Der Rat der Gemeinde Hellwege stellt fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust des Ratsmitgliedes Sören Prüser vorliegen.