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Vorlage - GS/2021/079 BV-03 BV  

Betreff: Umsetzung der Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
GS/2021/079 BV
Federführend:Bildung, Soziales und Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum Vorberatung
21.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Sport, Soziales und Kultur der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
05.12.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.12.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
19.12.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Sottrum hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 mit Wirkung zum 01.08.2022 die Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum beschlossen.

Gemäß Punkt 5 dieser Richtlinie  wird in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses der Gemeinde Sottrum im Herbst in einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt über den Zustand der Spielplätze berichtet. Die Verwaltung/Bauhofleitung stellt hier den Zustand der Spielgeräte, den geleisteten Arbeitsaufwand und ggf. Umwidmungsvorschläge zwischen den

Kategorien vor.

Die Verwaltung wird in der Sitzung hierrüber kurz berichten.

Im Haushalt 2023 sind im Bereich der Investitionen unter 366001.783110 für die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes 80.000 € eingestellt worden. In dieser Summe sind die Kosten für den Spielplatz Am Himpberg, der laut Beschluss des Rates vom 10.10.2022 (Beschlussvorlage Nr. GS/2022/074 BV) von der Kategorie 3 in die Kategorie 2 umgestuft wurde, noch nicht enthalten. Je nach Ausstattung ist der Ansatz noch zu erhöhen.

Im Ergebnishaushalt sind für das Jahr 2023 bei der Position 366001.421100 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ 24.000 € und bei der Position 366001.422200 „Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände (bis 1.000 € ohne MwSt.)“ 16.000 € eingesetzt worden.

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 im Bereich der Investitionen unter 366001.783110 in Höhe von 74.800 € wird durch die Neubestückung der Spielplätze Sauveterrer Stre und Bachstraße voraussichtlich komplett aufgebraucht. 



Im Haushalt 2023 werden folgende Haushaltsansätze eingesetzt:

366001.783110 = 80.000 €

366001.421100 = 24.000 €

366001.422200 = 16.000 €

Stammbaum:
GS/2021/079 BV   Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/079 BV-01 BV   Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum sowie Einstellung von Haushaltsmitteln   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/079 BV-02 BV   Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum; hier: Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/79 BV-02 BV-01 BV   Entwicklung eines Spielplatzkonzeptes in der Gemeinde Sottrum; hier: Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/079 BV-03 BV   Umsetzung der Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum   Bildung, Soziales und Kultur   Beschlussvorlage Gemeinde
GS/2021/079 BV-05 BV   Spielplatzkonzepte; Umsetzungsstand 2023 und Planungen 2024   Bauen, Klimaschutz und Umwelt   Beschlussvorlage Gemeinde