Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2021/079 BV-03 BV
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Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Sottrum hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 mit Wirkung zum 01.08.2022 die Richtlinie über die Gestaltung der Spielplätze innerhalb der Gemeinde Sottrum beschlossen.
Gemäß Punkt 5 dieser Richtlinie wird in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses der Gemeinde Sottrum im Herbst in einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt über den Zustand der Spielplätze berichtet. Die Verwaltung/Bauhofleitung stellt hier den Zustand der Spielgeräte, den geleisteten Arbeitsaufwand und ggf. Umwidmungsvorschläge zwischen den
Kategorien vor.
Die Verwaltung wird in der Sitzung hierrüber kurz berichten.
Im Haushalt 2023 sind im Bereich der Investitionen unter 366001.783110 für die Umsetzung des Spielplatzkonzeptes 80.000 € eingestellt worden. In dieser Summe sind die Kosten für den Spielplatz Am Himpberg, der laut Beschluss des Rates vom 10.10.2022 (Beschlussvorlage Nr. GS/2022/074 BV) von der Kategorie 3 in die Kategorie 2 umgestuft wurde, noch nicht enthalten. Je nach Ausstattung ist der Ansatz noch zu erhöhen.
Im Ergebnishaushalt sind für das Jahr 2023 bei der Position 366001.421100 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ 24.000 € und bei der Position 366001.422200 „Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände (bis 1.000 € ohne MwSt.)“ 16.000 € eingesetzt worden.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 im Bereich der Investitionen unter 366001.783110 in Höhe von 74.800 € wird durch die Neubestückung der Spielplätze Sauveterrer Straße und Bachstraße voraussichtlich komplett aufgebraucht.
Im Haushalt 2023 werden folgende Haushaltsansätze eingesetzt:
366001.783110 = 80.000 €
366001.421100 = 24.000 €
366001.422200 = 16.000 €