Ratsinformationssystem
Vorlage - GHO/2022/038 BV
|
|
Sachverhalt:
Die Samtgemeinde Sottrum hat die überarbeitete Haushaltssatzung zugesandt. Diese hat in der Sitzung am 10.10.2022 noch nicht vorgelegen. In der Satzung wurde der § 6 hinzugefügt, welcher die Investiven Ausgaben auf 150.000 € festsetzt. Diese Wertgrenze ist nach § 12 KomHKVO notwendig.
Der Haushaltsplan wurde bereits in der Sitzung am 10.10.2022 vorgelegt und beschlossen. Die Anlagen sind der Vollständigkeit halber dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Stellenplan und Stellenübersicht werden nachgereicht.
Die Haushaltssatzung mit Entwurfdatum vom 24.10.2022 wird beschlossen und soll Bestandteil des Haushaltsplanes 2023 werden.