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Vorlage - GRE/2022/044 BV  

Betreff: Zuschussantrag des Vereins "Mühlenzwerge e.V."
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
07.11.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
2022-10-16 Antrag Mühlenzwerge e.V. auf Zuschuss Betreuung Kinder aus Gemeinde Reeßum  

Sachverhalt:

Der Verein Mühlenzwerge e.V. hat den in der Anlage beigefügten Zuschussantrag gestellt. Konkret wird um einen monatlichen Zuschuss für Kinder gebeten, die in der privaten KiTa in Stuckenborstel betreut werden.

 

Die Gemeinde Sottrum zahlt pro betreutem Kind aus der Gemeinde Sottrum einen monatlichen Zuschuss von 95,- €. Bei bis zu drei zeitgleich betreuten Kinder aus der Gemeinde Reeßum ergäbe sich ein Zuschuss von 285,-€ pro Monat (3.420,- p.a.). Die Abrechnung würde pro Monat nach der Anzahl der betreuten Kinder erfolgen.

 

In der Vergangenheit sind ähnliche Zuschussanträge von privaten Trägern von Kindertageseinrichtungen abgelehnt worden.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum lehnt den Zuschussantrag des Vereins hlenzwerge e.V. ab.
 

Stammbaum:
GRE/2022/044 BV   Zuschussantrag des Vereins "Mühlenzwerge e.V."   Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   Beschlussvorlage Gemeinde
GRE/2022/044 BV-01 BV   Zuschussantrag des Vereins "Mühlenzwerge e.V."   Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   Beschlussvorlage Gemeinde