Ratsinformationssystem
Vorlage - GRE/2022/043 BV
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Verkehrsschau des Landkreises am 05.10.2022 haben wir die Situation der Straße „Auf dem Kamp“ in Augenschein genommen. Hintergrund der Inaugenscheinnahme war der Wunsch der Anlieger die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu drosseln, ebenso wie in den anderen Seitenstraßen in Taaken.
Bei der Bereisung hat die Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass die Beschränkung als Anliegerstraße nicht rechtens ist und aufgehoben werden muss.
Ferner hat die Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt, dass gegen die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h keine Bedenken bestehen. Der von der Geschwindigkeitsreduzierung erfasste Bereich umfasst die Straße „Auf dem Kamp“ von der Einmündung „Brillkamp“ bis zum Ortsschild.
Für die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Ratsbeschluss erforderlich.
Der Rat der Gemeinde Reeßum beschließt die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h für die Straße „Auf dem Kamp“ von der Einmündung „Brillkamp“ bis zum Ortsschild.