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Vorlage - GS/2022/114 BV
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Sachverhalt:
Auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Große Straße I" von Sottrum wird keine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes erforderlich.
Nach Abschluss des Durchführungsvertrages kann der Planentwurf und die Begründung, mit den in der Abwägung beschlossenen Änderungen, als Satzung beschlossen werden.
Der Entwurf der Satzung wird zu dieser Vorlage nachgereicht.
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und § 10 des Baugesetzbuches sowie des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetzes beschließt der Rat der Gemeinde Sottrum die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Große Straße I“ von Sottrum als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht hierzu.