Ratsinformationssystem
Vorlage - /2022/006 BV
|
|
Sachverhalt:
Mit Eröffnung der Krippe sollen die Gebühren der Satzung erneuert werden. Für Kindergartenkinder über 3 Jahren sind keine Gebühren bei einer Betreuung bis acht Stunden zu zahlen. Weiterhin wird die Satzung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen, Öffnungszeiten und sonstigen Regelungen aktualisiert.
Die Gebühren für die Krippenkinder unterliegen einer Sozialstaffel, welche das Einkommen der Personen im Haushalt berücksichtigt.
Die vorliegende überarbeitete Kindergartensatzung wird mit Rechtskraft zum 01.10.2022 beschlossen.