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Vorlage - /2022/009 BV  

Betreff: PV Freiflächenanlagen „Zukunftsplan Erneuerbare Energien“
Besprechung der neuen rechtl. Grundlagen (LROP)
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Bötersen Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Bötersen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde hat am 30.05.2022 den „Zukunftsplan Erneuerbare Energien“ beschlossen.  Im nächsten Schritt soll ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) durchgeführt werden. Ziel der Planung ist die Realisierung von AGRI-Freiflächen -PV-Anlagen in den dargestellten Bereichen in der Gemeinde tersen.

 

 Zum 31.08.2022 hat sich das Landes- Raumordnungsprogramms Niedersachsen  (LRPO) geändert. Der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) soll landesweit weiter vorangetrieben werden. Im Übrigen soll die Anlagenleistung in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen in dafür geeigneten Gebieten raumverträglich umgesetzt werden. Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sollen hierfür nicht in Anspruch genommen werden. Zuvor hieß es, dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
Die Entscheidung ist den Gremien vor Ort übertragen worden.

Die Verwaltung der Gemeinde Bötersen hatte am 29.06.2022 die Planung auf der Bürgerversammlung in Mulmshorn vorgestellt und rege diskutiert. Es gab die Zusage, die Flächen vor Ort mit den angrenzenden Einwohnern anzusehen. Der Termin fand am 17.08.2022 statt. Eine Interessentengruppe der anliegenden Grundstücke hatte ihre Bedenken zum PV Vorhaben vorgetragen. Der Wunsch der Mulmshorner Bürger, welche mit ihren Grundstücken Richtung Höperhöfen in Sichtweite sind, ist, dass die Außengrenze um ein Flurstück weiter südlich Richtung Höperhöfen hinter die Baumreihe auf Höhe des Hinweisschildes zur Gasleitung versetzt wird.
 

 

Beschlussvorschlag:

 

Im Zuge der gegenseitigen Rücksichtnahme beschließt der Rat der Gemeinde Bötersen, die für den Teilbereich geplante Fläche zu ändern. Die neue Planung wird zur Grundlage des Antrags auf Änderung des Flächennutzungsplans bei der Samtgemeinde Sottrum.