Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2022/111 MV
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Sachverhalt:
Mit der Umstellung von der kameralen auf die doppische Buchhaltung wurden alle Finanzanlagen der Samtgemeinde und der Mitgliedsgeienden aufgelöst und die liquiden Mittel auf den Geschäftskonten eingezahlt. Das führt zu einem enormen Liquiditätsbestand ( ca. 14 Mio. € -19 Mio. €, davon ca. 8 Mio. € von der Gemeinde Sottrum ), der bis Juli 2022 noch Verwahrgelder in Höhe von 0,5 % - 0,6 % pro Jahr verursacht. Auch unabhängig von Verwahrentgelten ist es im Sinne wirtschaftlichen Handelns immer geboten, wenn möglich Zinseinnahmen zu generieren. Dazu ist es rechtlich Voraussetzung, eine Anlagenrichtlinie zu beschließen, die den Rahmen der Anlagemöglichkeiten vorgibt. Dabei ist der Fokus auf die 100 % Sicherung der Anlage zum Ablaufzeitpunkt zu legen. Grundsätzlich sind Finanzanlagen Aufgabe der Samtgemeindeverwaltung. In der Anlage ist die erarbeitete Anlagenrichtlinie, die aus der Anfrage der umliegenden Samtgemeinden und nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht entstanden ist, beigefügt. Im Rahmen der Abstimmung wurde von der Kommunalaufsicht empfohlen, die Städte Bremervörde, Rotenburg sowie Zeven zu kontaktieren, um eine Abstimmung mit deren Anlagerichtlinien durchzuführen. Nach Rückfrage haben diese zurückgemeldet, dass entweder keine Anlagenrichtlinie existiert oder diese nie zum Ende gebracht wurde.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Sottrum übersende ich den aktuellen Beratungsstand zur Kenntnis.