Ratsinformationssystem

Vorlage - GS/2022/110 MV  

Betreff: Neuverteilung der Schlüsselzuweisung ab 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
12.09.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
26.09.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Kenntnisnahme
10.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BerechnungSamtgemeinde_Neuverteilung_Schluesselzuweisung_2019  
BerechnungSamtgemeinde_Neuverteilung_Schluesselzuweisung_2020  

Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen und der damit einhergehenden letzten Vereinbarung zur Zahlung der rokostenpauschale der Gemeinde Sottrum vereinbart, die Verteilungssystematik der Schlüsselzuweisungen zu verändern. Ziel ist es, mit der Verteilung der Schlüsselzuweisungen den gesetzlich beabsichtigen Finanzausgleich herzustellen. Dabei sollen die finanzschwächeren Mitgliedsgemeinden eine höhere Zuwendung erhalten als die finanzstärkeren Gemeinden. Zum diesem Zweck wurde eine Berechnungsgrundlage erstellt, die auf Daten basiert, die jeder Gemeinde bekannt und vertraut sind und die in anderen Zusammenhängen bereits verwendet werden.

 

Als Orientierungsgröße wurden die Steuereinnahmen, inkl. Schlüsselzuweisung, pro EinwohnerIn gewählt, um die Finanzstärke der Gemeinde pro EinwohnerIn zu ermitteln. Alle Gemeinden, die über dem Durchschnitt pro EinwohnerIn liegen werden als finanzstark eingestuft und erhalten keine Schlüsselzuweisung während die anderen im Verhältnis der Unterschreitung anteilig die Schlüsselzuweisung erhalten, die von der Samtgemeinde ausgeschüttet wird.

 

Die so durch den Rat der Samtgemeinde Sottrum beschlossene Verteilung übersende ich zur Kenntnis.