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Vorlage - GRE/2022/036 BV  

Betreff: Antrag auf Nutzung des Wappens der Gemeinde Reeßum
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum Entscheidung
29.08.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Herr Siegfried Heinze aus Nordwalde hat mit anliegender Email angefragt, ob er das Wappen der verwenden darf, um es auf seiner Homepage darzustellen. Auf seiner Homepage stellt er eine Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands (Dörfer, Gemeinden, Städte, Kreise, Landkreise und Regionen) für Interessierten zusammen. Dabei weist er sehr deutlich daraufhin, dass eine Verwendung der Wappen nur mit Zustimmung der Körperschaften erlaubt ist. Wie von ihm beschrieben, sind bereits mehrere Tausend Kommunen dort gelistet, so auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) und alle seine Mitgliedsgemeinden bis auf Selsingen, Sittensen und Sottrum. Teilweise sind auch Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden gelistet.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Freigabe.
 



Der Rat der Gemeinde Reeßum erteilt Herrn Siegfried Heinze aus Nordwalde die Freigabe das Wappen der Gemeinde Reeßum auf seiner Website zu veröffentlichen.