Ratsinformationssystem

Vorlage - GRE/2022/035 MV  

Betreff: Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung Mitgliedsgemeinden   
Beratungsfolge:
Gemeinde Reeßum
29.08.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Reeßum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Sitzverlust von Claus Bösen ist ein Nachrücker in den Rat zu berufen. Der Gemeindewahlleiter hat die Bereitschaft bei den Nachrückern abgefragt und Herr Eike Westermann aus Clüversborstel hat seine Mandatsannahme erklärt.

 

Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit § 43 NKomVG sind Gemeinderatsmitglieder durch den Bürgermeister vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf ihre Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) hinzuweisen. Da die Belehrung aktenkundig zu machen ist, ist die Kenntnisnahme der genannten Pflichten durch Unterschrift zu bestätigen. Außerdem wird das neue Gemeinderatsmitglied gem. § 60 NKomVG von dem Bürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.