Ratsinformationssystem
Vorlage - GS/2022/098 BV
|
|
Sachverhalt:
Herr Siegfried Heinze aus Nordwalde hat mit anliegender Email angefragt, ob er das Wappen der Gemeinde Sottrum verwenden darf, um es auf seiner Homepage darzustellen. Auf seiner Homepage stellt er eine Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands (Dörfer, Gemeinden, Städte, Kreise, Landkreise und Regionen) für Interessierten zusammen.
Dabei weist er sehr deutlich daraufhin, dass eine Verwendung der Wappen nur mit Zustimmung der Körperschaften erlaubt ist. Wie von ihm beschrieben, sind bereits mehrere Tausend Kommunen dort gelistet, so auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) und alle seine Mitgliedsgemeinden bis auf Selsingen, Sittensen und Sottrum.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Freigabe.
Der Rat der Samtgemeinde Sottrum wird parallel entscheiden. Die übrigen Mitgliedsgemeinden haben die Anfrage über die Samtgemeinde erhalten.
Die Verwendung des Wappens der Samtgemeinde Sottrum auf der Homepage des Herrn Siegfried Heinze unter www.s-heinze.de und www.ortswappen.de wird genehmigt.