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Vorlage - GS/2022/098 BV  

Betreff: Nutzung des Wappens; Homepage Sammlung Ortswappen in Deutschland
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.09.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
26.09.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
10.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Heinze Anfrage Wappennutzung 29 06 22  

Sachverhalt:

Herr Siegfried Heinze aus Nordwalde hat mit anliegender Email angefragt, ob er das Wappen der Gemeinde Sottrum verwenden darf, um es auf seiner Homepage darzustellen. Auf seiner Homepage stellt er eine Sammlung kommunaler Wappen Deutschlands (Dörfer, Gemeinden, Städte, Kreise, Landkreise und Regionen) für Interessierten zusammen.

Dabei weist er sehr deutlich daraufhin, dass eine Verwendung der Wappen nur mit Zustimmung der Körperschaften erlaubt ist. Wie von ihm beschrieben, sind bereits mehrere Tausend Kommunen dort gelistet, so auch der Landkreis Rotenburg (Wümme) und alle seine Mitgliedsgemeinden bis auf Selsingen, Sittensen und Sottrum.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Freigabe.

Der Rat der Samtgemeinde Sottrum wird parallel entscheiden. Die übrigen Mitgliedsgemeinden haben die Anfrage über die Samtgemeinde erhalten.


Die Verwendung des Wappens der Samtgemeinde Sottrum auf der Homepage des Herrn Siegfried Heinze unter www.s-heinze.de und  www.ortswappen.de wird genehmigt.