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Vorlage - GS/2022/097 BV  

Betreff: Rathausbau - Architektenwettbewerbs - Benennung der Sachpreisrichter/innen aus dem Rat
Status:öffentlich  
Federführend:Verwaltungsleitung   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
12.09.2022 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Sottrum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
26.09.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
10.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
wbw_rhs_ablaufpreisgericht_20220830  

Sachverhalt:

Die Samtgemeinde Sottrum plant aktuell die Erweiterung und Sanierung des Rathauses. Der Rat der Samtgemeinde Sottrum hat beschlossen, dazu einen sog. Architektenwettbewerb durchzuführen. Zum Verfahren wird auf die öffentlichen Ratsvorlagen SG/2022/ 122 BV, SG/2022/122 01 BV  und SG/2022/122 02 BV verwiesen.

Mit der Begleitung des Wettbewerbs ist ein Architekt beauftragt. Der Wettbewerb ist Mitte Juli EU weit ausgelobt worden, die Bewerbungsfrist endet am 05.09.2022.

 

r die Bewertung der eingegangenen Vorschläge wird ein Preisgericht eingesetzt. Nach § 6 der  Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) gilt folgendes: /

 

(1) Zusammensetzung und Qualifikation Das Preisgericht darf nur aus natürlichen Personen bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbs unabhängig sind. [...] Das Preisgericht besteht aus Fach- und Sachpreisrichtern. Fachpreisrichter besitzen die fachliche Qualifikation der Teilnehmer. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein. [...] Bei Wettbewerben der öffentlichen Auslober setzt sich das Preisgericht in der Mehrzahl aus Fachpreisrichtern zusammen; hiervon ist die Mehrheit unabhängig vom Auslober. Die Zahl der Preisrichter ist ungerade. [...]

 

In seiner Sitzung am 07.07.2022, also unmittelbar vor der Sommerpause, hat der Rat der Samtgemeinde unter anderem zum Verfahren festgelegt, dass auch aus der Mitte des Rats der Gemeinde Sottrum ein/e Sachpreis-richter/innen benannt werden soll. Es ist auch das Rathaus der Gemeindeverwaltung Sottrum, es prägt das Ortsbild und die Gemeinde hat eine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt.

 

Die Jury besteht insgesamt aus 9 Personen, davon 5 externe Fachpreisrichter/innen und 4 Sachpreisrichter/innen. Diese sind der Samtgemeindebürgermeister, zwei Ratsmitglieder des Rats der Samtgemeinde und ein Ratsmitglied des Rats der Gemeinde Sottrum.

 

Der erste Termin, zu dem die Jury zusammenkommen wird, ist der 11.10.2022. In der Anlage ist die Einladung des wettbewerbsbegleitendenen Architektens, Herrn Meier, beigefügt, aus dem Termin, Besetzung der Jury und Inhalt des Kolloquiums entnommen werden können. Das Preisgericht ist für den 02.02.2023 terminiert. Die Verwaltungsleitung bittet dies bei der Benennung zu berücksichtigen, da diese Termine zwingend wahrzunehmen sind.

 

 


Als Sachpreisrichter/in und als Vertretung im Rahmen des Architektenwettbewerbs zum Rathausbau Sottrum werden benannt und festgestellt: