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Vorlage - GS/84 BV-01 BV-01 BV  

Betreff: Umsetzung Fachkonzepte Sottrum 2030
a) Integriertes Verkehrsentwicklungskonzept
b) Städtebaulicher Rahmenplan Lienworth und Umgebung
c) Gewerbeentwicklungskonzept
d) Einzelhandelskonzept
Status:öffentlich  
Federführend:Bauen, Klimaschutz und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sottrum 2030 Vorberatung
20.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Sottrum 2030 zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
04.07.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
26.09.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Sottrum      
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung
10.10.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Sottrum geändert beschlossen   
Ausschuss für Sottrum 2030 Vorberatung
05.09.2022    Sitzung des Ausschusses für Sottrum 2030      
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sottrum Vorberatung
Rat der Gemeinde Sottrum Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:
 

Das integrierte Gemeindeentwicklungskonzept "Sottrum 2030" wurde im Zeitraum vom Sommer 2019 bis Frühjahr 2021 unter breiter Beteiligung von Politik, Vereinen, Initiativen sowie Bürger*innen erarbeitet. Das Konzept formuliert Leitziele und Maßnahmen für die künftige Gemeindeentwicklung.

Als fachliche Grundlage für die weitere Umsetzung der im Gemeindeentwicklungskonzept definierten Ziele wurde im Maßnahmenkatalog die Erarbeitung von drei Fachkonzepten vorgesehen. Sie bilden eine wichtige strategische Basisr die Konzeption weiterer Maßnahmen und Handlungsansätze in den Handlungsfeldern "Wirtschaft, Arbeit und Einzelhandel" sowie "Verkehr und Mobilität" und sollten deshalb prioritär in die Umsetzung gebracht werden.

Mit den Maßnahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes beschloss der Rat der Gemeinde Sottrum im Mai 2021 auch die kombinierte Ausschreibung von folgenden drei Fachkonzepten:

- Einzelhandels- und Gewerbeentwicklungskonzept

- Verkehrsentwicklungskonzept

- Städtebaulicher Rahmenplan Lienworth und Umgebung

Die Vergabe ergab eine Trennung der Betrachtung von Einzelhandels- und Gewerbeentwicklung. Die Beauftragung zur Bearbeitung der Konzepte erfolgte im Juni 2021.

A) Integriertes Verkehrsentwicklungskonzept

Mit dem integrierten Verkehrsentwicklungskonzepts ist eine verträgliche Verkehrsentwicklung und die bedarfsgerechte, tragfähige und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur in Sottrum konzeptionell vorbereitet worden. Eine, im Konzept festgehaltene, bedeutsame Maßnahme ist die Ertüchtigung des Knotenpunktes Lindenstraße/ B75. Es ist außerdem der evtl. notwendige Flächenerwerb zu planen, um bauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Das Planungsbüro hält eine ausführliche Präsentation während der Sitzung.

 

B) Städtebaulicher Rahmenplan Lienworth und Umgebung

Das Einkaufsareal um den Lienworth ist die zentrale Anlaufstelle im Sottrumer Ortskern. Städtebaulich spiegelt der Bereich diese zentrale Funktion nicht wider. Er ist vorrangig auf die Erschließung mit dem PKW ausgerichtet und geprägt durch Parkflächen. Der Raum ist damit aus städtebaulicher Sicht undefiniert und wenig attraktiv. Mit dem städtebaulichen Rahmenplan wird ein räumlich-gestalterisches Leitbild und Gesamtkonzept für die mittel- und langfristige Weiterentwicklung des für die Gemeinde bedeutenden Einkaufsareals Lienworth entwickelt. Das Konzept sieht vor, diese Entwicklung in drei Stufen erfolgen zu lassen, sogenannte Phasen, die mit ersten, kleineren Eingriffen beginnen und schließlich in bauliche Maßnahmen übergehen. Es wird auch eine Aussage über die zukünftige Situation getroffen, ebenfalls ist der Neubau des EDEKA-Marktes berücksichtig worden. Anhand dieser Vorlage muss die Gemeinde nun Aufgaben entwickeln, um die Umsetzung des Konzeptes voranzubringen.

 

C) Gewerbeentwicklungskonzept

In Sottrum gibt es mit den Gewerbeflächen an der B 75 sowie den Gewerbegebieten Barkhof und an der A1 drei zentrale Gewerbestandorte mit jeweils unterschiedlichen Standortqualitäten und spezifischen Herausforderungen und Entwicklungsbedarfen. Das Gewerbeentwicklungskonzept zeigt Möglichkeiten zur Profilierung und qualitativen Weiterentwicklung dieser Gewerbestandorte auf.

Das fertige Konzept mit einer Gewerbeflächenbedarfsprognose, einem Handlungsprogramm für eine nachhaltige Gewerbeentwicklung (Ziele/ Handlungsansätze/ Instrumente) sowie standortbezogenen Entwicklungszielen wurde im Arbeitskreis und im Gemeinderat vorgestellt.

 

D) Einzelhandelskonzept

Die Sicherung der Attraktivität des Ortszentrum ist ein zentrales Ziel der Gemeindeentwicklung, für dessen Umsetzung das Einzelhandelskonzept strategische Leitlinien liefert. U.a. wurden folgende Fragestellungen im Konzept erörtert: Wie kann das Ortszentrum Sottrums als zentraler Einzelhandelsstandort in der Samtgemeinde weiterentwickelt und gestärkt werden? Sollen Nahversorgungsangebote vor allem im Ortskern konzentriert werden, oder ist eine Entwicklung weiterer Einzelhandelsstandorte (z.B. südlich der B 75) tragfähig, ohne die Frequenz im Ortskern zu schwächen? Außerdem festzulegen sind die Themen Produktliste und Geltungsbereich.

 


 

  1. Die Gemeinde Sottrum beschließt die Umsetzung der Maßnahmen des Integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes und startet mit der im Konzept empfohlenen Maßnahme zur Ertüchtigung des Knotenpunktes Lindenstraße/ B75.
  2. Die Gemeinde Sottrum beschließt, in die Umsetzung des Städtebaulichen Rahmenplanes Lienworth und Umgebung zu gehen. Diese orientiert sich am im Konzept definierten Stufenmodell und berücksichtigt die Anregungen der Grundstückseigentümer*innen in der unmittelbaren Nachbarschaft.
  3. Die Gemeinde Sottrum beschließt die Umsetzung der Maßnahmen des Gewerbeentwicklungskonzeptes.
  4. Die Gemeinde Sottrum beschließt die Umsetzung der Maßnahmen des Einzelhandelskonzeptes.